UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2012/19/EU
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte
nach bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers
bzw. Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf
der Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der
Verbraucher hat das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen;
von dort aus wird die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den
Erfordernissen der Richtlinie sichergestellt.
ERP DEKLARATION – VO 1275/2008/EG
Wir, die TKG SRL bestätigen hiermit, dass unser Produkt den Anforderungen der VO
1275/2008/EG entspricht. Unser Produkt verfügt über keinen Bereitschaftszustand, da das
Gerät direkt nach Beendigung des Vorganges komplett abschaltet und somit keine
Energie verbraucht!
Die Bedienungsanleitung ist auf einfache Nachfrage auch verfügbar in elektronischem
Format bei dem Kundendienst (siehe Garantiekarte).
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TKG JK 2000