Warnung!
Laser-/LED Strahlung im nicht sichtbaren Spektrum möglich!
Bei unbekanntem Gefährdungsgrad der/durch Laser-/ LED Strahlung niemals in offene Faserenden blicken.
Die Zuweisung des Gefährdungsgrades ist vom Anlagen-Einrichter/Betreiber der Kommunikationseinrichtung
endgültig zu bestimmen und verantwortlich auszuweisen (z.B. Anbringen normgerechter Warnschilder nach DIN EN /
IEC 60825-1, gültige Ausgabe, Beachtung der BGV B2 „Laserstrahlung", gültige Ausgabe).
Bei Änderung der technischen Daten, die den Gefährdungsgrad beeinflussen, sind bei Notwendigkeit die Warnungen
entsprechend anzupassen und Arbeitssicherheitsvorkehrungen zu treffen, siehe z.B. auch DIN EN/IEC 60825-2,
gültige Ausgabe.
Montagezubehör
1. Kabelhalterung mit Schraube
2. Faserhändling-Werkzeug
3. Montageanweisung
Ausbau eines Hauptkabels oder Abzweigkabels
1. Den Deckel der Bündelader-Halteclips öffnen, nicht belegte Halteclips entfernen.
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Achtung
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3