D) Montage ELT 20
Je nach dem in welcher Maschine und an welcher Position das ELT 20 eingebaut wird, müssen am Dosierge-
rätehalter eventuell Schweißbolzen entfernt und die Montagereihenfolge beachtet werden. Orientieren Sie sich
an den Angaben in Punkt E.
E) Besonderheiten bei der Montage des ELT 20 bei speziellen Maschinen
1. GSR 36
Wird das ELT 20 als Klarpülerdosiergerät eingebaut, muss die linke schwarze Schutzabdeckung etwas ausge-
spart werden. Die Kupplung, an der das ELT 10 angeschlossen war, kann danach nicht mehr an der Schutzab-
deckung befestigt werden. Die Kupplung muss deshalb an geeigneter Stelle mit Kabelbindern fixiert werden,
damit sie nicht mit dem Klarspülerbehälter aus der Maschine gezogen wird.
2. GS 500
Der Adapter des ELT 20 kann nur mit einer Schraube befestigt werden.
3. GS 14/15/29/29B
1
2
3
4
GS 14/15
Zeichnungs-Nr.:
Montageanleitung :
55 28 278
89007449-01
Austausch ELT 10 gegen ELT 20
Seite
2/4
Mögliche Positionen
ELT 20 oben eingebaut, unten ELT 10 oder kein Dosiergerät
• ELT 20 zuerst auf den Adapter schieben und dann am
1
Schweißbolzen Nr. 1 befestigen.
ELT 10 oben, ELT 20 unten
• Dosiergeräthalter ausbauen.
2
3
• Schweißbolzen Nr. 3 und Nr. 4 entfernen.
• ELT 20 zuerst auf den Adapter schieben und dann am
Schweißbolzen Nr. 2 befestigen.
• Dosiergeräthalter einbauen.
4
2 ELT 20
• Dosiergeräthalter ausbauen.
• Schweißbolzen Nr. 3 und Nr. 4 entfernen.
GS 29/29B
• Zuerst unteres ELT 20 auf den Adapter schieben und dann am
Schweißbolzen Nr. 2 befestigen.
• Danach Halter für oberes ELT 20 an den Schweißbolzen Nr. 1
und 2 befestigen und dann ELT 20 einschieben.
• Dosiergeräthalter einbauen.
Bei Maschinen, die nicht aufgeführt sind, wird zuerst der
Adapter auf das Dosiergerät aufgeschoben und dann am
vorhandenen Dosiergerätehalter befestigt. Dabei müssen
die Haltelaschen so einrasten, dass ein Verschieben des
Dosiergerätes nicht mehr möglich ist.
Bei älteren Maschinen muss die Befestigung unter Um-
ständen mit einem Kabelbinder ausgeführt werden.
Type
win
t
e h
r l
t
e
r
gefertigt: 09.08.01 sch
geändert: 04.03.03 sch