Corradi Pergotenda Palladia Manuel D'utilisation page 56

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Palladia®
GARANTIE
Art. 1 - Nutzung
Palladia® ist eine Pergola mit verfahrbarem Tuch zur Abdeckung von
Außenbereichen wie Gärten, Balkons, Penthouse-Bereichen, Innenhöfen
etc.
Palladia® und ihre Komponenten in ihrer Einheit wurden von der Corradi
Srl mit Sitz in Castel Maggiore (BO), Italien, entwickelt und patentiert und
wurden unter Einhaltung der anwendbaren technischen Bezugsnormen
herstellt.
Die nachstehend genannten Garantien gelten sofern die Montage und
die Nutzung des Produkts den in den folgenden Artikeln und Tabellen
angegebenen Eigenschaften konform erfolgen und der Gebrauch des
Produkts in einer den im vorliegenden „Benutzerhandbuch" enthaltenden
Angaben konformen Weise erfolgt. Für die Herstellung der Komponenten
der Palladia® wurden erstklassige Rohmaterialien verwendet, die sich für
den Einsatz im Freien eignen.
Palladia® wurde für den Auftraggeber auf Maß entwickelt und gefertigt.
Sie dient dem Schutz vor Sonne und Regen mit einer Festigkeit gegen
Wassertaschen der Klasse 2 (56 Liter/Quadratmeter pro Stunde) laut DIN EN
13561, mit Ausnahme von Schneelasten, und mit einem Windwiderstand
(in der beliegenden Leistungserklärung angegeben) laut Norm DIN EN
13561.
Die Verwendung des Produkts bei Wind und Regen ist demnach nur
innerhalb der Grenzwerte gemäß diesen Widerstandsklassen zulässig.
Für Produkte, die nicht dem Standard entsprechen und/oder in anderen
besonderen Fällen sind die einzigen gültigen Werte des Windwiderstands
und der Beständigkeit gegen Wassertaschen diejenigen, die im
Angebot, das Corradi dem Autorisierten Wiederverkäufer zugesandt hat,
angegebenen werden.
Art. 2 - Versionen
Palladia® ist in der schrägen und der horizontalen Version verfügbar. In beiden
Fällen muss sie an einer angemessenen Stützwand befestigt werden. Im
Fall der Palladia® Wand-zu-Wand muss sie an zwei Stützwänden installiert
werden.
Art. 3 - Montage
Palladia® muss immer an einer angemessenen Stützstruktur (Wänden oder
Decken) befestigt werden. Dabei müssen alle in der Tabelle 2 „Maximalgrößen"
und der Tabelle 3 „Höchstlast" angegebenen Bedingungen eingehalten
werden (siehe Kapitel „Tabellen" im vorliegenden „Benutzerhandbuch").
Die Montage muss vom technischen Fachpersonal vorgenommen werden,
das eine angemessene Schulung von der Corradi Srl erhalten hat und das
von der Corradi Srl dazu befugt worden ist.
Corradi Srl ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Aufstellung,
der Montage und der Installation der von ihr gelieferten Produkte befreit.
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Art. 4 - Gültigkeit der Garantie
Die Garantie ist gültig, sofern die Installations- und Nutzungsbedingungen,
die in den Absätzen 1, 2 und 3 angegeben sind, eingehalten werden.
Die Garantie gewährleistet die kostenlose Reparatur oder den
vollständigen Ersatz (Arbeitszeit ausgeschlossen) aller Komponenten,
die sich als nichtkonform oder aber als defekt erweisen, einschließlich
die Übernahme der Transportkosten. Ein Schadensersatz, der aus einer
mangelnden Nutznießung Palladia® aufgrund der eventuell vor und
während der Reparatur nicht möglichen Verwendung resultieren sollte, ist
ausgeschlossen.
Es kann kein Schadensersatz für „entstehenden Schaden oder entgangenen
Gewinn" geltend gemacht werden.
Die vorstehend genannten Garantien kommen ausschließlich in dem Staat
zum Tragen, in dem der Wiederverkäufer oder Vertragshändler seinen
Betriebssitz hat.
Art. 5 - Laufzeit der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die
Installation des Produkts beendet wurden.
Art. 6 - Garantieausschlüsse
Die Garantie wird in den nachstehend als Beispiele, jedoch nicht
erschöpfend, aufgelisteten Fällen nicht gewährt:
a) Für durch Stöße oder außerordentlichen Naturereignisse (Blitze,
Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel etc...) entstandene Schäden
b) Für Schäden, die aufgrund von Eingriffen durch Personen oder Techniker
entstehen, die nicht von der Corradi Srl dazu befugt worden sind
c) Bei einer Stromspannung mit Schwankungen über oder unter 5 % des
Nennwerts (Norm CEI 2-3 Juli 1988)
Art. 7 - Garantiedauer
Die Garantie auf ästhetische Defekte hat eine Gültigkeit von 1 Monat
beginnend mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die Installation des
Produkts beendet wurden.
Die Haftung für versteckte Defekte beschränkt sich auf jeden Fall auf
den nachstehend angegebenen Zeiten, beginnend ab dem Datum der
Beendigung der Arbeiten:
Aluminium: 120 Monate
n
n
Gewebe (ausgenommen Cristal), Holz, Funktionsmechanismen: 60
Monate
Elektronische Komponenten, Gewebe Cristal: 24 Monate.
n
n
Bewegungsmechanismen für handbedienung: 60 Monate.
n
Motoren und elektrische komponent: 60 Monate
Die Garantie verfällt, wenn an der Ware irgendwelche Eingriffe seitens des
Kunden oder von Dritten, bei denen es sich nicht um einen Autorisierten
CORRADI SRL - BENUTZERHANDBUCH
Wiederverkäufer handelt, erfolgen.
Art. 8 - Reklamationen
Unverletzt der Rechte, die das Verbraucherschutzgesetz dem Verbraucher in
Bezug auf die gesetzliche Garantie für Konformitätsabweichungen seitens
des Wiederverkäufers, im Fall eines nicht an den Endverbraucher erfolgten
Verkaufs anerkennt, muss der Käufer die erworbenen Produkte sofort nach
Lieferung überprüfen. Dabei muss jeder eventuelle und angenommene
Warenschaden, Funktionsdefekt oder angebliche Mangel der Qualität oder
der Beschaffenheit der Sache der Corradi Srl über den Wiederverkäufer
mitgeteilt werden. Dies muss innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung der
Ware an den Käufer der erfolgen.
Die Beanstandungen sind ausschließlich in schriftlicher Form und per
Einschreiben mit Rückschein oder über das Online-Verfahren auf der Website
www.corradi.eu unter dem Reservierten Bereich für Wiederverkäufer mit
fotografischen Beweisen des Produktfehlers zu senden. Wird dies nicht so
gehandhabt, sind diese Beanstandungen nichtig.
Die Reklamations- und Garantiebedingungen sind die nachstehend
angegebenen
Für Mängel, aufgrund derer das Produkt als nicht in der versprochenen
n
Qualität, als für den Gebrauch ungeeignet oder als in seinem Wert
gemindert resultiert, muss bei der Corradi Srl innerhalb von acht Tagen
ab der Lieferung oder dem Entdecken der verborgenen Mängel, da
sonst als nichtig erklärt, eine entsprechende Reklamation eingehen. Die
entsprechende Garantie wird für ein Jahr ab dem Lieferdatum geleistet.
n
Für Mängel, die die gute Funktionsweise des Produkts beeinflussen,
muss bei der Corradi Srl, bei sonstigem Verfall, innerhalb von 30
Tagen ab der Lieferung des Produkts die entsprechende Reklamation
eingehen und die entsprechende Garantie wird für sechs Monate ab der
Entdeckung geleistet.
Das Rücktrittsrecht des Endverkäufers gegenüber der Corradi Srl laut Art.
131 des italienischen GESETZESVERTRETENDEN DEKRETS 206/2005 ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 9 - Gebietserweiterung der Garantie
Die vorstehenden Garantien werden nur in dem Staat geleistet, in denen
der Kunde seinen Firmensitz hat, mit Ausschluss jedes anderen Staats, in
dem der Kunde direkt oder indirekt das von Corradi Srl gelieferte Produkt
verkaufen, installieren oder ausleihen wird.
Rev. 1 - 5.2018

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