DE
1.4.3.
Schalldruckpegel/Persönliche Schutzausrüstung
Gehörschutz tragen!
Wir empfehlen beim Arbeiten immer einen Gehörschutz zu tragen.
Schutzbrille und Handschuhe tragen!
Für Ihren persönlichen Schutz empfehlen wir Ihnen das Tragen von Schutzbrille und Handschu-
hen. Die persönliche Schutzausrüstung ist vom Bediener bereitzustellen.
1.4.4.
Vibration
Der Vibrationswert von 2,5 m/s² wird bei der Schermaschine nicht überschritten.
1.4.5.
Strahlung
Aufgrund der Prüfung nach den harmonisierten europäischen Normen der EG Richtlinie, ent-
spricht die Schermaschine den grundlegenden Schutzanforderungen der elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMC).
1.4.6.
Restgefahren
Sollten sich im Betrieb Gefahren und Risiken zeigen, die nicht unmittelbar mit dem Scheren der
Tiere auftreten, bitten wir Sie, uns dieses mitzuteilen. Dies gilt auch bei technischen Mängeln,
die Gefahren verursachen.
1.4.7.
Anforderungen an den Bediener
Der sichere Einsatz der Schermaschine stellt nur geringfügige Anforderungen an die Bediener-
person. Diese müssen jedoch zwingend beachtet und erfüllt sein.
•
Der Bediener hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden oder ist durch eine
Fachperson in die Bedienung eingewiesen und auf Risiken hingewiesen worden.
•
Der Bediener besitzt Erfahrung im Umgang mit den zu scherenden Tieren. Kindern ist das
Bedienen der Schermaschine verboten; gebrechlichen Personen nur unter Aufsicht.
2.
Bestimmungsgemäße Verwendung
2.1.
Verwendungszwecke
Die Schermaschine ist ausschließlich zum Scheren von Rindern, Pferden, Schafen oder Hunden
bestimmt. Andere Verwendungszwecke, insbesondere der Einsatz an Menschen sind ausdrück-
lich untersagt.
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