Nutzungsbeschränkungen - Adeunis RF ARF 73 Mode D'emploi

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Nutzungsbeschränkungen
Lizenzierte Bänder benötigen vor Gebrauch eine Autorisierung. Es obliegt dem Anwender sich die richtigen Infor-
mationen zum Betrieb von den kompetenten Stellen/Autoritäten des Landes, in dem das Gerät betrieben werden
soll einzuholen, um sicherzustellen welchen Kanal er oder sie autorisiert ist zu nutzen. In den meisten Fällen ist
eine Lizenz oder temporäre Lizenz erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Vor dem Gebrauch Ihres Geräts bitte die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Regelungen
beachten. Bitte lesen Sie hierzu im Kapitel «Einschränkungen für den Gebrauch» am Ende dieses Dokumentes
nach. Diese Einschränkungen gelten für die aufgeführten Länder, ansonsten sind die nachfolgenden Angaben
anzuwenden.
WICHTIG: Bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen, beachten Sie bitte die geltenden gesetzlichen Bestimmungen
in Ihrem Land. Diese Einschränkungen gelten für die Länder, die in der Tabelle aufgeführt sind
Land
Belgien
Frankreich
Italien
Deutschland
Ungarn
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malte
Slowenien
Spanien
UG_ARF73 V1.7
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Symbol
Einschränkungen
BE
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
406,1-430MHz und 440-470MHz nur
FR
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen
Postal Services und Electronic (ARCEP) (http://www.arcep.fr)
IT
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen.
DE
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen.
HU
DasGerätkannmitFrequenzzuteilungAuflösunginstalliertund
betrieben werden mit Radio-Lizenz nur in Ungarn. Das Funkge-
rät entspricht Dekret Nr. 5 / 2004. (IV.13.) IHM des Ministeriums
für Informationstechnologie und Kommunikation über Funkan-
lagen und elektronische Kommunikation Endgeräte.
LV
Eine individuelle Genehmigung durch das Elektronische Kom-
munikationsbüro ist erforderlich, um die Geräte in Lettland zu
verwenden.
LT
Eine individuelle Berechtigung zu einer Frequenz / channe lis
für den Betrieb des Geräts erforderlich ist nach Ziffer 6.2 zu
verwenden, Kapitel I der Plan der Nutzung von Funkfrequen-
zen, genehmigt durch den Bestell-Nr IV-1160 der Direktor der
Kommunikation Regelmäßigkeit Authority of 24. Dezember
2008. Bedingungen für den Einsatz von Funkgeräten in der
Genehmigung angegeben werden, um eine Frequenz / Kanal
verwenden.
LU
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
AccessProtokollEN300471odereinegleicheSpezifikationist
verpflichtend,wenndieDatenübertragungverwendetwird.
MT
Die Ausrüstung, ARF73/ARF63/ARF7499B/C/D/E/F/G/H/I/
J/K/L/M kann in Malta unterliegen einer Einzelgenehmigung
in Übereinstimmung mit der elektronischen Kommunikation
ausgestellt werden (Verordnung) Act
SI
Es ist nicht gestattet, die genannten Funkanlagen auf das
geographische Gebiet der Republik Slowenien außerhalb
der Frequenzbänder 406,1 - 410 MHz und 440 - 470 MHz zu
verwenden. Der Endbenutzer benötigt ein Dekret über die
Frequenzzuteilung
für das Funkgerät.
ES
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen.
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