Sie die lokalen Vorschriften und entsorgen Sie Ihre Altgeräte nicht
mit dem normalen Hausmüll.
ALTGERÄTERÜCKGABEMÖGLICHKEIT
Getrennte Erfassung von Altgeräten: Elektro- und Elektro-
nikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen: Besitzer von Altgeräten
müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-
gerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungs-
stelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.
Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung
unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
gers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus
sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Alt-
geräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sam-
melstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder
bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rück-
nahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²
für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmit-
telgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
POWERSOCKET 907
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