D Installations- und Bedienungsanweisung
LED Grab-Leuchte
Art. Nr. 36384
Diese Bedienungsanleitung gehört ausschließlich zu dem Produkt.
Sie enthält wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme und Handhabung der Leuchte.
Achten Sie deshalb auf diese Bedienungsanleitung, auch wenn Sie dieses Produkt an Dritte
weitergeben.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Anleitung zum späteren Nachlesen gut aufbewahren.
1. Einführung
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank das Sie sich für den Kauf unseres Produktes entschieden haben.
Sie haben ein Produkt aus dem Hause Vollmer erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik
gebaut wurde.
Die Leuchte erfüllt die Anforderungen der geltenden europäischen und nationalen Richtlinien.
Um den Zustand des Produktes zu erhalten und einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen, müssen Sie als
Anwender diese Bedienungsanleitung beachten!
2. Sicherheitshinweise
Bei Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Bedienungsanleitung verursacht werden,
erlischt der Gewährleistungsanspruch!
Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung!
Bringen Sie die Leuchte nicht mit extremer Hitze oder offener Flamme in Kontakt.
Bei Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Nichtbeachten der
Sicherheitshinweise verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
In solchen Fällen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
Das gesamte Produkt darf nicht verändert oder umgebaut werden. Veränderungen am Produkt führen zum
Erlöschen der Gewährleistung.
Das Typenschild darf nicht entfernt werden.
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Leuchte ist für den Einsatz im Außenbereich konstruiert.
Diese LED-Leuchte garantiert eine hohe Leuchtstärke bei geringer Stromaufnahme.
4. Inbetriebnahme
1. Nehmen Sie die Leuchte vorsichtig aus der Verpackung heraus.
2. Platzieren Sie die Leuchte unter Beachtung der Sicherheits- und Warnhinweise an den gewünschten
Ort und betätigen Sie den Schalter(Deckel abnehmen).
3. Es besteht keine Möglichkeit das Leuchtmittel zu wechseln
4. Das Typenschild darf nicht entfernt werden.
1 von 2 | Stand 18.04.2018