Wenn die Klingen nicht perfekt zueinander ausgerichtet sind, können
sie Verletzungen zuführen. Die Einstellung unbedingt korrekt ausführen.
Schmierung
Es wird empfohlen, die Klingeneinheit täglich oder jedenfalls nach
jedem Gebrauch zu säubern.
Um das Schärfen der Klinge sicherzustellen, ist es wichtig, den Scheraufsatz zu
schmieren.
Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen zwei bis drei Tropfen Schmiermittel I
(Abb. 1) direkt auf die Klinge (Abb. 5) aufzutragen.
Wenn nach längerer Nutzungsdauer und trotz ständiger Reinigung
und Ölung die Schnittleistungen abnehmen, muss der Scheraufsatz
ausgetauscht werden.
Wenn das Gerät nicht geschmiert wird, gilt dies als „MISSACHTUNG DER
GEBRAUCHSANWEISUNGEN" und die Garantie erlischt automatisch.
ENTSORGUNG
Die Verpackung des Produktes besteht aus recyclebaren Materialien. Trennen
Sie die Einzelteile je nach Art und entsorgen Sie sie entsprechend den
geltenden Umweltschutzbestimmungen.
INFORMATIONEN FÜR DIE ANWENDER gemäß der Gesetzesverordnung
Nr. 49 vom 14. März 2014 „Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)"
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät weist darauf hin,
dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen
Abfällen gesammelt werden muss. Der Benutzer muss daher die Geräte mit
ihren wesentlichen Komponenten, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht
haben, zu den entsprechenden Sammelstellen für die getrennte Sammlung
von Elektronik- und Elektroschrott bringen oder sie beim Kauf neuer Geräte
gleicher Art im Verhältnis 1:1 oder 1:0 für Geräte mit einer Seite größer als 25
cm an den Händler zurückgeben. Eine ordnungsgemäße getrennte Sammlung
für die anschließende Inbetriebnahme der zurückgegebenen Geräte zur
Wiederverwertung, Behandlung und umweltgerechten Entsorgung wird dazu
beitragen, mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu
vermeiden und das Recycling der Materialien, aus denen die Geräte bestehen,
zu unterstützen. Die unrechtmäßige Entsorgung des Produkts durch den
Benutzer beinhaltet die Anwendung von Verwaltungsstrafen gemäß
Gesetzesverordnung Nr. 49 vom 14. März 2014.
Entsorgung der Batterien und des Netzteils.
• Gerät abschalten.
• Die Batterien aus ihrer Aufnahme herausnehmen.
Die Batterien und/oder das Netzteil nicht in die Sammelbehälter für
Hausmüll werfen.
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