MONTAGE - und BETRIEBSANLEITUNG DER ANHÄNGEKUPPLUNG
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Zeichnung 1
Die
Anhängekupplung
Fahrzeugtypen zugelassen: HYUNDAI GETZ, 3/5 Türer, ab Bj. 09.2002 bis
08.2005 dient zum ziehen der Anhänger mit der Gesamtlast von 1100 kg und der
Kugelstützlast von max. 50 kg.
Drehmomente für Schrauben und Muttern 8.8:
M 8 - 25 Nm
M 12 - 85 Nm
VON DEM HERSTELLER
Die Zuverlässigkeit der Anhängekupplung ist jedoch auch von der ordnungsgemäßen
Montage und der richtigen Nutzung abhängig. Daher werden Sie gebeten, sorgfältig die
folgende Montageanleitung zu lesen und sich an die entsprechenden Anweisungen zu
beachten.
Die Anhängekupplung muss an den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Befestigungsstellen montiert werden.
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(Katalognummer
ist
für
J46)
M 10 - 55 Nm
M 14 - 135 Nm
1. Die Stoßstange und ihre Plastikfüllung demontieren.
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2. Die
Fahrzeugrahmen so anlegen, dass die Löcher der Anhängekupplung
sich mit den vom Fahrzeughersteller ausgeführten Löcher abdecken.
Mit Hilfe von den Schrauben M12x1,25x35mm (Pos. 5) festziehen.
3. Die Plastikfüllung anpassen und wieder montieren.
4. Einen Teil in der Stoßstange gemäß der Zeichnung ausschneiden.
Die Stoßstange montieren.
5. Die
Steckdosenplatte (Pos. 3) mit Hilfe von den mitgelieferten
Schrauben M12x75mm (Pos. 4) festziehen.
6. Alle Schrauben gemäß der Angaben in der Tabelle fixieren.
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7. Die Elektroinstallation gemäß der Bedienungsanleitung des
Herstellers anschließen.
8. Falls nötig, den durch die Montage beschädigten Farbanstrich an der
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Anhängekupplung ausbessern.
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folgende
Nach dem Anbau der Anhängekupplung sind die nationalen
Vorschriften
Fahrzeugpapiere zu beachten.
Das Fahrzeug sollte mit seitlichen Blinkern und Rückspiegeln, deren
Abstand mindestens der Anhängerbreite entspricht, ausgestattet
werden.
Alle Befestigungsschrauben sind nach ca. 1000 km Anhängerbetrieb
zu prüfen und nachzuziehen.
Die Kugel der Anhängekupplung ist sauber zu halten und zu fetten.
Anbauanleitung
Tragarme
der
Anhängekupplung
Kupplungskugel
(Pos.
2)
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ACHTUNG
zur
Anbauabnahme
(Pos.
1)
an
den
und
das
Halteblech
der
Zeichnung 2
und
zur
Änderung
der