- die Betriebssicherheit des Kranes sicherzustellen und
- Nutzungsausfall und Umweltbeeinträchtigungen durch falsche Handhabung auszuschließen.
Die Zuständigkeiten bei den Arbeiten müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine
unklaren Kompetenzen auftreten.
Die mechanischen Wartungsarbeiten sind in den vorgeschriebenen Intervallen und in dem vorgeschriebenen Umfang durchzuführen.
Nach Instandhaltungsarbeiten müssen alle demontierten Schutzvorrichtungen wieder fachgerecht remontiert werden. Die
Schutzeinrichtungen und deren Schutzwirkung müssen vor Inbetriebnahme des Gerätes durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Demontage, Stillsetzung und / oder Überbrückung von trennenden Schutzeinrichtungen (Abdeckungen, Schutzverkleidungen etc.)
und/oder Sicherheitsschutzeinrichtungen (Tot-Mann-Schaltung, Überlastventil etc.) können schwere gesundheitliche oder materielle
Schäden verursachen und werden deshalb vom Hersteller strengstens untersagt!!
Für die Kräne leistet der Hersteller Garantie gemäß der Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung entstehen,
- Reparaturen oder Eingriffe von hierzu nicht ermächtigten Personen vorgenommen werden,
- Zubehör und Ersatzteile verwendet werden, auf die die Kräne nicht abgestimmt sind.
Pannen müssen sofort nach Erkennen gemeldet werden. Die Kräne müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Defekte sind
unverzüglich Instandzusetzen, um den Schadensumfang gering zu halten und die Sicherheit des Gerätes nicht zu beeinträchtigen. Bei
Nichteinhaltung erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Änderungen im Sinne technischer Verbesserungen sind dem Hersteller vorbehalten
7.2- Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Kräne sind nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und werden betriebssicher ausgeliefert.
Bedingt durch die Arbeitsweise gibt es Stellen und Teile die nicht abgedeckt oder geschützt werden können ohne die Funktion und die
Bedienbarkeit erheblich zu beeinträchtigen. Eine gute persönliche Sicherheitspraxis des Bedieners ist daher zum eigenen Schutz und
zum Schutz vor Schäden am Gerät erforderlich.
Die Kräne dürfen nur im Rahmen der im Leistungs- und Liefervertrag festgelegten Bedingungen eingesetzt und betrieben werden.
Nachrüstungen, Veränderungen oder Umbauten der Geräte sind grundsätzlich untersagt. Sie bedürfen auf jeden Fall der Rücksprache
mit dem Hersteller.
Sollten sich im Betrieb (Rest-) Gefahren und Risiken zeigen, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben werden, ist der Betreiber
verpflichtet, diese dem Hersteller mitzuteilen.
7.3- Spezielle Sicherheitshinweise
• Bitte beachten Sie die Bestimmungen der BGV D6 (bislang VBG 9) „Krane", Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
• Es ist strengstens untersagt sich unter schwebenden Lasten aufzuhalten.
• Überlasten Sie nie den Kran und achten Sie immer auf die für die jeweilige Auslegerarm - position zugelassene Tragfähigkeit.
• Achten Sie darauf, daß die Last immer langsam abgesetzt wird.
• Achten Sie darauf, daß die Hakensicherung bei angehängter Last zuschnappt.
• Beim Transportieren darf eine Last nicht in Schwingungen versetzt werden.
• Vor jedem Gebrauch des Kranes überprüfen Sie alle Steckverbindungen; Steckbolzen müssen immer beidseitig mit Splinten gesichert
sein.
• Achten Sie auf die Hinweise in Kapitel 4.3 bezüglich des Transportes von Lasten.
• Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist erforderlich.
• Alle Krane sind mit einem Überlastungsventil ausgestattet, welches werksseitig eingestellt wurde. Manipulationen an diesem Ventil sind
nicht gestattet. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die auf eine Manipulation dieses Ventils zurückzuführen sind.
• Wenn der Kran nicht benötigt wird muß er an einem sicheren Ort abgestellt werden. Es dürfen keine Gefahren vom Kran ausgehen
(Rollen nach abstellen auf abgeneigten Böden, Kippen des Kranes etc.)
• Führen Sie nie konstruktive Änderungen am Kran durch und verwenden Sie nur Original-Ersatzteile
• Benutzen Sie den Kran nie zweckentfremdend.
• Verwenden Sie nur Lastaufnahmeeinrichtungen mit geeigneter Tragfähigkeit (z.B. Motorpositionierer MP 500 SIK)
• Jeder Bediener ist verpflichtet, vor der ersten Inbetriebnahme diese Bedienungsanleitung zu lesen. Der Hersteller haftet nicht
für Schäden an Personen oder Sachen, die auf unsachgemäße Verwendung des Kranes zurückzuführen sind.
Gerät nur für den beschriebenen Anwendungsfall verwenden, jede andere Verwendung schließen wir ausdrücklich aus ! ! !
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Entsorgung
Beachten Sie bitte bei der Entsorgung des Kranes, daß Sie das im Zylinder befindliche Öl entfernen und gem. der Landesüblichen
Richtlinien fachgerecht entsorgen.
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