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• Auch in der Nähe des Lichtbogens befindliche Personen oder Helfer müssen auf
die Gefahren hingewiesen und mit den nötigen Schutzmittel ausgerüstet werden,
wenn notwendig, Schutzwände einbauen.
• An Behältern, in denen Gase, Treibstoffe, Mineralöle oder dgl. gelagert werden,
dürfen auch wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine Schweißarbeiten vor-
genommen werden, da durch Rückstände Explosionsgefahr besteht.
• In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen gelten besondere Vorschriften.
• Schweißverbindungen, die großen Beanspruchungen ausgesetzt sind und
unbedingt Sicherheitsforderungen erfüllen müssen, dürfen nur von besonders
ausgebildeten und geprüften Schweißern ausgeführt werden. Beispiele dafür
sind: Druckkessel, Laufschienen, Anhängerkupplungen usw.
Unfallgefahr durch elektrischen Schlag
Wenn kein Lichtbogen brennt, herrscht zwischen der Masseklemme und Stromdüse
die Leerlaufspannung U0. Diese Spannung kann lebensgefährlich sein, wenn der
Schweißer die Stromdüse, Brennerdüse, Schweißdraht und das Werkstück mit blan-
ken Händen berührt.
• Es ist unbedingt auch darauf zu achten, dass der Schutzleiter in elektrischen
Anlagen oder Geräten bei Fahrlässigkeit durch den Schweißstrom zerstört werden
kann:
z. B. die Masseklemme wird auf das Schweißgerätegehäuse gelegt, welches mit
dem Schutzleiter der elektrischen Anlage verbunden ist. Die Schweißarbeiten
werden an einer Maschine mit Schutzleiteranschluss vorgenommen. Es ist also
möglich, an der Maschine zu schweißen, ohne die Masseklemme an dieser ange-
bracht zu haben. In diesem Fall fließt der Schweißstrom von der Masseklemme
über den Schutzleiter zur Maschine. Der hohe Schweißstrom kann ein Durch-
schmelzen des Schutzleiters zur Folge haben.
• Die Absicherungen der Zuleitungen zu den Netzsteckdosen muss den Vorschrif-
ten entsprechen (VDE 0100). Es dürfen also nach diesen Vorschriften nur dem
Leitungsquerschnitt entsprechende Sicherungen bzw. Sicherungs-Automaten
verwendet werden (16 Ampere Leistungsschutzschalter).
Eine Übersicherung kann Leitungsbrand bzw. Gebäudebrandschäden zur Folge
haben.
Enge und heiße Räume
• Bei Arbeiten in engen oder heißen Räumen sind isolierende Unterlagen und
Zwischenlagen sowie Stulpenhandschuhe aus Leder oder anderen schlecht
leitenden Stoffen zur Isolierung des Körpers gegen Fußboden, Wände, leitfähige
Apparateteile und dgl. zu benutzen.
Gefahrenquellen