1.4 EG-KONFORMITÄTS ERKLÄRUNG (ORIGINAL)
BEHA Innovation GmbH erklärt hiermit in alleiniger Verantwortung, dass die Maschie
mit der Serien- oder Chargen-Nr. (siehe Rückseite) den Anforderungen der Richtlinien
2014/30/EU, 2006/42/EG, 2011/65/EU entspricht. Angewandte Normen: EN ISO 12100,
EN 60745, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3. Dokumentbevoll-
mächtigter: Markus Beha
Glottertal, 10/2016
Markus Beha, Geschäftsführer
2.1 VOR DER INBETRIEBNAHME
Das Akku Pack wird teilgeladen ausgeliefert. Um die volle Leistung des Akku Packs zu
gewährleisten, muss das Akku Pack vor dem ersten Einsatz vollständig in dem dazuge-
hörenden Ladegerät aufgeladen werden.
• Akku Pack auf Sauberkeit und Beschädigungen kontrollieren. Beschädigte Akku Packs
nicht verwenden.
• Zustand der Maschine vor Gebrauch auf Beschädigung hin überprüfen.
• Länderspezifische Vorschriften sind zu beachten.
• Schutzmaßnahmen treffen.
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