Konformitätserklärung; Aufbewahrung; Personelle Bestimmbarkeit; Überwachungskameras Am Arbeitsplatz - ALDI MAGINON IPC-20C Manuel D'utilisation

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Mögliche Rechtsverletzungen

Personelle Bestimmbarkeit

Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt
werden kann, dass eine bestimmte Person zu einer bestimm-
ten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die Identifikation kann
dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen, wie
z. B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle
Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland
besonders strengen Auflagen. Arbeitgeber sollten auf Über-
wachungskameras am Arbeitsplatz vollständig verzichten,
solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr
empfiehlt es sich, den Standort der Überwachungskameras
und den Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch die
Aufnahmen die Verkehrsteilnehmer nicht über die Auto-
nummer bestimmbar sind. Auch Fahrzeugaufschriften
können zu einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer
führen.

Hinweispflicht

Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht auszu-
schließen, muss ein Hinweis auf die Überwachungs-
kamera an allen Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut
erkennbar aufgestellt sein. Der Passant muss zudem darüber
informiert werden, dass er mit dem Betreten des Aufnahme-
bereichs seine Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilt
72
00 800 - 78 77 23 68
info@supra-elektronik.com
CH
und dass er im Falle der Verweigerung seiner Einwilligung
die Aufnahme vermeiden kann, indem er den Bereich nicht
betritt. Hierbei ist auf die Freiwilligkeit der Erklärung zu
achten. Befindet sich die Fotofalle an einer Stelle, die der
Betroffene passieren muss, um zu seinem Ziel zu gelangen
(z.B. Eingang von einer Sehenswürdigkeit), so liegt mangels
Freiwilligkeit keine wirksame Einwilligung vor.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt der Hersteller, dass in Übereinstimmung mit
den grundlegenden Anforderungen und den übrigen ein-
schlägigen Bestimmungen mit den folgenden Europäischen
Richtlinien an diesem Gerät die CE-Kennzeichnung ange-
bracht wurde:
2011/65/EG RoHS-Richtlinie
2004/108/RG EMV-Richtlinie
1999/5/EG R&TTE Richtlinie
supra
Elektronik-Vertriebs-GmbH, Denisstraße 28A
67663 Kaiserslautern, Deutschland

Aufbewahrung

Bei Nichtbenutzung trennen Sie bitte die Überwachungs-
kamera von der Stromversorgung und bewahren Sie diese an
einem sauberen und trocken Ort, außerhalb der Reichweite
von Kindern, auf.
KUNDENDIENST
KUNDENDIENST
Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung kann bei der
nachstehend angeführten Adresse angefor-
dert werden.
00 800 - 78 77 23 68
info@supra-elektronik.com
CH
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