- Tragen Sie feste, isolierende Schuhe, die Schuhe sollen auch bei
Nässe isolieren. Halbschuhe sind nicht geeignet, da herabfallende,
glühende Metalltropfen Verbrennungen verursachen. Lassen Sie die
Hosenbeine über die Schuhe fallen.
- Tragen Sie keine synthetischen Kleidungstücke.
- Die verwendete Schutzkleidung und das gesamte Zubehör muss der
Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung" entsprechen (89/686/EWG).
3. Tragen Sie entsprechende Schutzgläser und Schutzkleidung, denn
die Lichtstrahlung des Lichtbogens kann die Augen schädigen und
Verbrennungen auf der Haut hervorrufen.
Der Lichtbogen gibt außer Licht- und Wärmestrahlen, die eine
Blendung bzw. Verbrennung verursachen, auch UV-Strahlen ab. Diese
unsichtbare ultraviolette Strahlung verursacht bei ungenügendem
Schutz eine erst einige Stunden später bemerkbare, sehr schmerzhafte
Bindehautentzündung. Außerdem hat die UV-Strahlung auf
ungeschützte Körperstellen sonnenbrand-ähnliche Wirkungen zur
Folge.
- Schützen Sie die Augen mit dafür bestimmten Schutzgläsern (DIN
EN 166, DIN EN 169/Schutzgrad 9-11), die Sie in das mitgelieferte
Schutzschild einsetzen.
- Verwenden Sie Handschuhe und trockene Schutzkleidung, die frei
von Öl und Fett ist, um die Haut nicht den ultravioletten Strahlungen
des Lichtbogens auszusetzen.
4. Achten Sie darauf, dass Ihre Schutzkleidung trocken ist.
5. Halten Sie Zuschauer und Unbefugte vom Arbeitsbereich fern.
Schützen Sie sich und umstehende Personen gegen die eventuell
gefährlichen Effekte des Lichtbogens.
- Halten Sie Unbefugte von den Schweißarbeiten fern.
- Schirmen Sie den Arbeitsplatz möglichst so ab, dass in der Nähe
befindliche Personen geschützt sind. Sie sollten sich dem Lichtbogen
nicht im Umkreis von 15 m nähern.
- Weisen Sie an der Arbeitsstelle durch einen Aushang „Vorsicht nicht in
die Flammen sehen!" auf die Gefährdung der Augen hin.
- Weisen Sie auch in der Nähe des Lichtbogens befindliche Personen
oder Helfer auf die Gefahren hin und rüsten Sie sie mit den nötigen
Schutzmitteln aus. Stellen Sie, wenn notwendig, Schutzwände auf.
- In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitsstellen sollen die Wände nicht
702839_Buch_CH.indb 11
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Sicherheitshinweise
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11.03.2020 09:38:03
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