4. Anforderungen an
Sicherheitstemperaturbegrenzer
4.1 Rückstellung nur mit Werkzeug
Die Rückstellung ist nach EN 50019 nur mit Werkzeug möglich. Die
Thermostatenkästen sind verschraubt. Die Rückstelltaste ist erst nach dem
Öffnen des Deckels mit Werkzeug erreichbar.
4.2 Rückstellung von Hand
Die Sicherheitstemperaturbegrenzer sind mit einer Wiedereinschaltsperre
ausgerüstet. Ein automatisches Wiedereinschalten ist nicht möglich. Jeder
einzelne Sicherheitstemperaturbegrenzer muss über den manuellen
Rückstellknopf nach dem Beheben der aufgetreten Störung von Hand rück-
gestellt werden.
4.3 Rückstellung nur unter normalen Betriebsbedingungen
Die Rückstellung kann nur nach dem Erreichen der normalen Betriebs-
bedingungen erfolgen. Bei zu hoher Temperatur ist die Rückstelltaste
mechanisch blockiert. Die Freigabe durch den Rückstellknopf ist erst nach
dem Unterschreiten der Nennansprechtemperatur möglich.
4.4 Gesicherte Einstellung
Die Einstellbereiche der Sicherheitstemperaturbegrenzer sind so gewählt,
dass eine der Temperaturklassen zugeordnete Nennansprechtemperatur
des Sicherheitstemperaturbegrenzers nicht überschritten werden kann.
Applikationen, bei denen ein entsprechend grösserer Einstellbereich
gewählt werden muss (beispielweise Temperaturbeständigkeit des
Fühlers), wird durch eine Plombierung der Einstellscheibe eine unbefugte
Verstellung der Nennansprechtemperatur verhindert.
4.5 Unabhängigkeit von der Regelung
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer wird unabhängig von der Regelung
installiert. Die zugehörige Regelung kann sowohl über einen
Kapillarrohrthermostaten als auch über ein Widerstandsfühler Pt-100 in
Verbindung mit einem elektronischen Regler realisiert werden. Der
Widerstandsfühler liegt entweder in einem eigensicheren Stromkreis oder
ist selbst in einer normierten Zündschutzart ausgeführt
5. Installation
Für das Errichten/Betreiben sind die Vorschriften gemäss
ElexVund des Gerätsicherheitsgesetzes sowie die allgemein aner-
kannten Regeln der Technik (EN 60079-14) und diese Betriebsanleitung
massgebend. Manipulationen und Nacheichungen an Thermostaten
dürfe nur im spannungslosen Zustand erfolgen.
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