Ecom Ident-Ex 01 Mode D'emploi page 13

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In den folgenden Ländern ist der Betrieb dieses Geräts ohne Einschränkung
zulässig: AT, BE, CY, CZ, DK, EE, FI, DE, GR, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL,
PT, SK, SI, ES, SE, IS, LI, CH, BG, RO, TR
802.11 b/g oder Einschränkungen für den Betrieb von Bluetooth-Geräten
(Ausgabe ERC/REC 70-03 E, Anhang 3, Band A):
NO: Diese Unterabschnitte gelten nicht für Ny-Ålesund und die geografische
Umgebung in einem Radius von 20 km.
FCC-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR KOPFMODULE
Sicherheitshinweise für den Betrieb von Lasergeräten
Die Geräte SN-SE955, SN-SE965 und Ex25i sind beim CDRH (Center for
Devices and Radiological Health) als Laserprodukte der Klasse II (21 CRF
Subchapter J, Part 1040) registriert. Dieses Produkt besitzt eine maximale
Ausgangsleistung von 1 mW bei 630 bis 670 nm.
Die Geräte SE955, SE965 und Ex25i verfügen über keine Teile, die eine
Wartung durch den Benutzer erfordern. Die Verwendung von Bedienelemen-
ten oder Einstellungen und die Durchführung von Vorgehensweisen, die nicht
in diesen Bedienanweisungen beschrieben sind, kann die Freisetzung gefähr-
licher Laserstrahlung von bis zu ≤1 mW bei 630 bis 670 nm zur Folge haben.
Entspricht 21CFR1040.10 und 1040.11, ausgenommen Abweichungen ent-
sprechend Laser Notice No. 50,0 vom 26. Juli 2001.
IEC 60825-1:2007
Die Verwendung von Bedienelementen oder Einstellungen und die Durchfüh-
rung von Vorgehensweisen, die nicht in diesen Bedienanweisungen beschrie-
ben sind, kann die Freisetzung gefährlicher Laserstrahlung zur Folge haben.
Laser-Scanner der Klasse 2 verwenden eine Diode mit geringer Leistung, die
sichtbares Licht emittiert.
Wie bei jeder sehr hellen Lichtquelle, z. B. der Sonne, sollte der Benutzer
nicht direkt in den Lichtstrahl blicken. Ein kurzer Blickkontakt mit dem
Laserlicht eines Lasers der Klasse 2 gilt nicht als schädlich.
USA Konformität mit den Emissionsbestimmungen für digitale Geräte
Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die Grenzwerte für digitale Geräte der
Klasse B gemäß Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen. Diese Grenzwerte
sollen einen angemessenen Schutz gegen funktechnische Störungen beim
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