Arbeitsleuchte Entsorgen - Workzone BM01009-COB Mode D'emploi

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Arbeitsleuchte entsorgen

(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit
Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die Arbeitsleuchte einmal nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/sei-
nes Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte
fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt
vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit dem hier abge-
bildeten Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/Ihrem Stadtteil oder im Handel
abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung
zugeführt werden können.
Geben Sie die Arbeitsleuchte vollständig (mit der Batterie) und nur in
entladenem Zustand an Ihrer Sammelstelle ab!
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
Hinweis: Entfernen Sie mit einem Schraubendreher die Schrauben am Handgriff, um
das Gehäuse zu öffnen und den Akku zu entnehmen.
Entsorgung
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