VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Hochhäuser Straße 8 · 97941 Tauberbischofsheim · Tel.: 09341/880 · vs@vs-moebel.de
http://links.vs-service.com/downloads/70-143_V03_DEENFR_UnoMStep-145928.pdf
BEDIENUNGSANLEITUNG:
Uno-M-Step.
Bestimmung:
Der vorliegende Tisch wurde ausschließlich für den Schul-
bereich konzipiert und ist somit auch nur für diesen Verwen-
dungszweck bestimmt. Eine andere oder darüber hinausge-
hende Benutzung (z. B. in Werkstätten, Lagerbereich oder
Feuchträumen) gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus entstehende Schäden haftet die Firma VS Vereinigte
Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG nicht.
Allgemeiner Hinweis zum Lesen und
Aufbewahren der Anleitung:
Lesen Sie diese Anleitung und vor allem die Sicherheitshin-
weise vor Benutzung der Produkte genau durch und beachten
Sie diese. Bewahren Sie die Anleitung zum späteren Nachlesen
sorgfältig auf und geben Sie diese an andere Benutzer weiter.
Allgemeiner Sicherheitshinweis:
In unseren Bedienanleitungen verwenden wir folgende
Symbole und Hinweise:
Achtung! Bei diesem Symbol handelt es sich um einen
sehr wichtigen Hinweis.
Im Internet:
Sie finden diese Anleitung im Internet (siehe Kopfleiste).
70-143 V03 030120
Normen:
Gepru ̈ ft nach DIN EN 1729 Teil 1 + 2, Größenklasse 3 bis 7.
Lieferumfang:
Das Produkt wird fertig montiert ausgeliefert.
Betrieb:
Beachten Sie die Hinweise auf der folgenden Seite.
Fehlersuche und Service:
Bei eventuell auftretenden Fehlern, wenden Sie sich bitte
an unseren Kundendienst kundenservice@vs-moebel.de
Wartung und Reinigung:
Gleiter sind Verschleißteile und unterliegen daher nicht der
auf das Möbel gewährten Garantie. Abgenutzte, stark ver-
schmutzte Gleiter können zu Beschädigungen an Boden-
belägen führen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
empfehlen wir, die Gleiter in geeigneten Zeitabständen zu
untersuchen und ggf. auszutauschen.
Im Internet: vs.de/kataloge/reinigung/
Weitergabe:
Bei Weitergabe des Produkts ist auch diese Bedienanleitung
zu übergeben. Für eine umweltfreundliche Entsorgung
informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Kommune.