POLTI FORZASPIRA CS200 Mise En Route page 44

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FORZASPIRA CS200
GARANTIE
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Falls das Gerät repariert werden muss, muss der Kaufbeleg mit eingeschickt werden.
Für alle Polti-Produkte gilt eine Garantiezeit von zwei Jahren beginnend ab dem Datum des
Erwerbs. Als Nachweis gilt die vom Verkäufer ausgestellte Rechnung.
Die vorliegende Garantie beeinträchtigt nicht die Verbraucherrechte aus der EU-Richtlinie 99/44/EG
hinsichtlich einiger Verkaufsaspekte und der Garantie für Verbrauchsgüter. Diese Rechte kann der
Verbraucher ausschließlich gegenüber dem eigentlichen Verkäufer geltend machen.
Die vorliegende Garantie ist in den Ländern gültig, in denen die EU-Richtlinie 99/44/EG gilt. In allen
anderen Ländern gelten die lokalen Garantievorschriften.
WAS IST VON DER GARANTIE ABGEDECKT
Während der Garantiezeit gewährleistet Polti bei Produkten mit Herstellungs- oder Fabrikationsfeh-
lern die kostenlose Reparatur ohne eine Belastung des Kunden durch Arbeitskraft oder Material.
Falls irreparable Mängel bestehen, kann Polti S.p.A. dem Kunden den kostenlosen Ersatz des Pro-
duktes anbieten.
Minderschwere Konformitätsmängel, die eine Reparatur oder einen Ersatz nicht ermöglichen oder
die den Aufwand nicht lohnen würden, berechtigen nicht zur Auflösung des Vertrages.
Um einen Garantieeingriff durchführen zu lassen, muss sich der Verbraucher an eine der durch Polti
autorisierten technischen Kundendienststellen wenden. Die vom Verkäufer ausgestellte Rechnung,
die das Kaufdatum des Produktes enthält, muss vorgelegt werden. Bei fehlendem Kaufbeleg für das
Produkt und dem entsprechenden Datum müssen die Reparaturkosten vom Kunden getragen wer-
den. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Quittung während der gesamten Garantiezeit sorgfältig aufzu-
bewahren.
WAS IST NICHT VON DER GARANTIE ABGEDECKT
Die Garantie unterliegt Einschränkungen und ist nicht gültig bei Mängeln aufgrund unsachgemäßen
Gebrauchs sowie einem anderen Einsatz als in der Bedienungsanleitung, die Bestandteil des Pro-
duktkaufvertrages ist, angegeben; die Garantie deckt keine Mängel aus Zufällen ab (Feuer, Kurz-
schluss) oder Taten durch Dritte (Eingriffe). Die Garantie deckt keine Schäden durch den Einsatz
von nicht original Polti-Komponenten sowie Reparaturen oder Veränderungen, die von nicht von
durch Polti autorisierten Personen oder Kundendienststellen ausgeführt wurden.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die vom Kunden verursacht wurden. Ebenso von der Garan-
tie ausgeschlossen sind Teile (Filter, Bürsten, usw.), die durch den Gebrauch beschädigt wurden
(Verschleißteile) oder durch die normale Nutzung. Die Garantie deckt keine eventuellen Schäden
durch Verkalkung ab. Polti lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden ab, die direkt oder indirekt
Personen, Sachen, Tieren aufgrund mangelnder Einhaltung der in der Gebrauchsanleitung enthalte-
nen Anweisungen entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere die Gebrauchs- und Wartung-
shinweise für das Produkt.
Die Garantie deckt keine Anbringung von veränderten oder nicht geeigneten Zubehörteilen an das
Gerät ab.
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