GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN /
SICHERHEITSHINWEISE
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System für seilunterstützten Zugang (z.B. Seil-
einstellvorrichtung nach EN 12841, Seil nach
EN 1891)
Es ist für die Sicherheit wesentlich, die Lage des
Anschlagpunktes und die Art der Arbeitsausführung
so zu wählen, dass der freie Fall und die Absturz-
höhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Es
ist für die Sicherheit wesentlich, vor jedem Einsatz
den erforderlichen Freiraum am Arbeitsplatz unter-
halb des Benutzers sicherzustellen (Verhinderung
eines Aufpralls auf dem Erdboden oder auf einem
Hindernis).
Als Körperhaltevorrichtung in einem Auffangsystem
darf nur ein Auffanggurt benutzt werden.
Verbindungsmittel dürfen nicht über scharfe Kanten
geführt werden! Pendelbewegungen beim Fallen
sind durch geeignete Wahl des Anschlagpunktes zu
vermeiden.
GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN
Führen Sie keine Arbeiten mit diesem Produkt
durch, wenn durch Ihre körperliche oder geistige
Verfassung Ihre Sicherheit bei normaler Benutzung
oder im Notfall beeinträchtigt sein könnte!
Jegliche Veränderungen oder Ergänzungen, die
nicht ausdrücklich in dieser Herstellerinformation
beschrieben werden, sind unzulässig und dürfen nur
vom Hersteller durchgeführt werden.
Individuelle Beschriftungen/Kennzeichnungen direkt
auf den textilen Bestandteilen der Produkte mit-
tels Permanent Marker oder Aufklebern sind nicht
zulässig, da die in diesen Produkten enthaltenen
chemischen Stoffe die Festigkeit dieser Materialien
beeinträchtigen können.
VOR DER VERWENDUNG ZU BEACHTEN
Vor dem Einsatz ist das Produkt einer visuellen
Überprüfung zu unterziehen, um Vollständigkeit,
den gebrauchsfähigen Zustand und das richtige
Funktionieren sicherzustellen. Wenn die Ausrüstung
durch einen Absturz beansprucht worden ist, ist
sie sofort der Benutzung zu entziehen. Selbst bei
geringsten Zweifeln ist das Produkt auszuscheiden
bzw. darf erst dann wieder benutzt werden, wenn
eine sachkundige Person nach Prüfung schriftlich
zugestimmt hat.
Es ist sicherzustellen, dass die Empfehlungen für
den Gebrauch mit anderen Bestandteilen ein-
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gehalten werden: Weitere Komponenten zu Perso-
nenabsturzsicherung müssen den jeweiligen har-
monisierten Normen zur Verordnung (EU) 2016/425
entsprechen. Durch Kombination von Ausrüstungs-
teilen, die eine sichere Funktion eines Ausrüstungs-
teiles oder der zusammengesetzten Ausrüstung
beeinträchtigt, gefährden Sie sich selbst!
Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten kompati-
bel sind. Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten
korrekt angeordnet sind. Wird dies versäumt, so
erhöht sich das Risiko von schweren oder tödlichen
Verletzungen. Es ist die Verantwortung des Verwen-
ders, dass für eine relevante und „aktuelle" Risiko-
bewertung für die durchzuführenden Arbeiten, die
auch Notfälle mit einschließt, gesorgt wurde.
Alle Schnallen und Einstellvorrichtungen müssen
regelmäßig überprüft werden.
Vor der ersten Benutzung soll der Benutzer an
einem sicheren Ort eine Hängeprüfung vornehmen,
um sicherzustellen, dass der Sitzgurt die richtige
Größe, genügend Einstellmöglichkeit hat und eine
für die beabsichtigte Verwendung angemessene Be-
quemlichkeit bietet.
Ein Plan für Rettungsmaßnahmen, der alle denk-
baren Notfälle berücksichtigt, muss vor Verwendung
vorhanden sein. Vor und während des Gebrauchs ist
zu überlegen, wie die Rettungsmaßnahmen sicher
und wirksam durchgeführt werden können.
HÄNGETRAUMA:
Durch zu langes, unbewegliches Hängen im Gurt
(z.B.: bei Bewusstlosigkeit) kann es zu Einschrän-
kungen der Blutzirkulation und in folge dessen zum
Auftreten eines sogenannten „Hängetrauma" kom-
men – ACHTUNG LEBENSGEFAHR – sofort NOT-
RUF absetzen!
Mögliche Anzeichen dafür sind u.a. Blässe, Schwit-
zen, Kurzatmigkeit, Sehstörungen, Schwindel,
Übelkeit. (Liste unvollständig, Symptome können
individuell sehr unterschiedlich sein) Die betroffene
Person sollte daher, falls noch möglich, geeignete
Eigenmaßnahmen ergreifen, um dem Blutstau in den
Beinen entgegenzuwirken (u.a. durch Bewegen der
Beine oder Entlastung der Beinschlaufen durch Ab-
stützen der Beine – z.B. in Trittschlaufen).
Falls das nicht möglich ist, ist unbedingt die
schnellstmögliche Rettung der Person aus der
hängenden Position und die entsprechende medizi-
nische Erstversorgung sicherzustellen.
ACHTUNG – KEINE SOFORTIGE FLACHLAGERUNG
oder SCHOCKLAGE -> LEBENSGEFAHR!