Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller eine
Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn ist das
Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst
durchgeführt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der
Original-Verkaufsbeleg (mit Verkaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Normaler Verschleiß
- Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zugelassene
Zubehörteile
- Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch Fremdkörper
- Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B. Anschluss
an eine falsche Netzspannung oder Nichtbeachtung der Montageanleitung
-Komplett oder teilweise demontierte Geräte
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