9 | Inbetriebnahme
8.2
Elektrische Absicherung
Jeder elektrische Anschluss muss ausreichend elek-
trisch abgesichert sein.
Technische Daten [siehe } Kapitel 3.2]
WARNUNG
Fehlerhafte/unzureichende elektrische
Absicherung.
Kontakt mit spannungsführenden Teilen kann
zu Stromschlag führen. Brandgefahr durch
Funkenbildung oder Überlast.
§ Geltende örtliche Vorschriften beachten,
z.B. für Elektroinstallation und Betrieb der
Geräte.
§ Geltende Normen und Sicherheitshinwei-
se beachten.
§ Für eine ausreichende Absicherung sor-
gen.
§ Gerät niemals ohne Fehlerstromschutz-
schalter betreiben.
§ Gerät niemals ohne Leitungsschutzschal-
ter betreiben.
§ Nie mehr als 1 Gerät an eine elektrische
Absicherung anschließen.
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Inbetriebnahme
Nur Fachkräfte dürfen in Abstimmung mit dem Betrei-
ber ein Gerät, einen Anlagenverbund und die Außen-
einheit in Betrieb nehmen.
Diese Arbeiten sind gemäß der Montageanleitung KA-
LEA GM FR durchzuführen.
Diese Anleitung liegt bei den Fachkräften auf.
Gerät nur am vorgesehenen Aufstellraum und nach
Kontrolle auf Vollständigkeit in Betrieb nehmen.
WARNUNG
Gefahr durch Verschleppung von aus-
getretenem brennbarem Kältemittel in
Kanalisation.
Ansammlung von Kältemittel kann ein explosi-
onsfähiges Gas/Luft-Gemisch verursachen.
Brandgefahr.
§ Abfluss vor Inbetriebnahme und Wieder-
inbetriebnahme mit circa 2 Liter (0.5 gal)
Wasser (H2O) füllen. Verhindert Ver-
schleppung von Kältemittel in Kanalisati-
on.
Beschädigung am elektrischen System
und/oder des Kältemittelkreislaufes.
Kontakt mit spannungsführenden Teilen kann
zu Stromschlag führen. Brennbares Kältemit-
tel kann entweichen und ein explosionsfähi-
ges Gas/Luft-Gemisch verursachen. Brandge-
fahr durch Funkenbildung oder Überlast.
§ Kein beschädigtes Gerät in Betrieb neh-
men.
20 / 220
§ Keine beschädigten Teile an die Span-
nungsversorgung anschließen, wie z.B.
Anschlusskabel.
§ Nur Fachkräfte dürfen beschädigte Teile
austauschen, wie z. B. Anschlusskabel.
§ Sicherheits- und Warnhinweise für Gerät
mit brennbaren Kältemitteln beachten
[siehe } Kapitel 2.5.2].
§ Sicherheitseinrichtungen auf Vollständig-
keit und Funktionsfähigkeit kontrollieren.
§ Bei Beschädigung am Gerät umgehend
Instandhaltungsdienst kontaktieren [sie-
he } Kapitel 12.5].
HINWEIS
Sachschaden durch falsche Umgebungsbe-
dingungen.
§ Gerät vor Inbetriebnahme an Umgebungstempera-
tur anpassen.
§ Umgebungstemperatur darf nicht unter 16 °C (60,8
°F) betragen.
Material- und Sachschaden durch fehlerhafte
Inbetriebnahme.
§ Anforderungen vor Anlegen der Betriebsspan-
nung:
- Tauwasserablauf muss hergestellt sein [sie-
he } Kapitel 8].
- Abwärmesystem muss bei Geräten mit Solekreis-
lauf in Betrieb sein.
- Schutzfolie muss von den Glastüren/Seitenwän-
den entfernt sein.
Schutzfolie auf Innenseite der Glastüren/
Seitenwänden entfernen
HINWEIS
Materialschaden durch Beschädigung der Be-
schichtung von Glastüren/Glaselementen.
§ Keine harten, spitzen Gegenstände zum Abziehen
verwenden.
§ Schutzfolien unmittelbar vor Inbetriebnahme ent-
fernen.
a) Tür bis zum Anschlag öffnen (Öffnungswinkel 90°).
b) Schutzfolie vorsichtig mit beiden Händen vollstän-
dig abziehen.
HINWEIS
Material- und Sachschaden durch geöffnete
Türen vor Inbetriebnahme.
Erforderliche Innentemperatur für ordnungsgemäßen
Betrieb wird nicht erreicht.
§ Türen vor Inbetriebnahme vollständig schließen.
Gerät in Betrieb nehmen
a) Netzstecker des Geräte- Anschlusskabels einste-
cken [siehe } Kapitel 8.1].
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