GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Alle Geräte werden mit Garantie für Material- und Herstellungsfehler geliefert. Die Garantie beschränkt sich auf maximal die Lieferung eines
Ersatzteils und gilt nur, wenn die dem Gerät beigelegten Installations- und Bedienungsanleitungen befolgt wurden und das Produkt unter normalen
Voraussetzungen benutzt wurde, was der Händler beurteilen wird.
2. Die Garantie für Schamotte beträgt 5 Jahre, und die Laufzeit beginnt mit dem Erwerbsdatum. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schrumpfrisse
und Verfärbungen nach Erhitzung.
3. Die Garantie für Heizöfen oder Kamine aus Gusseisen sowie gußeiserne Heizeinsätze beträgt 5 Jahre. Für Bestandteile dieser Geräte, wie z.B.
keramische Dichtungsmaterialien, Muttern, Bolzen, Schrauben, Dichtungsringe, Kitt, Knöpfe, Federn, Lager, Ventilatoren, Funkenschirme,
Staalblechteile usw. gilt eine Garantie von 2 Jahren.
4. Die Garantie für Gasgeräte beträgt 2 Jahre, außer für Thermoelemente und Sicherungen. Das Gerät ist von einem anerkannten Installateur gemäß
der geltenden Normen zu installieren.
5. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich dann, wenn der angeheftete Garantieschein am Erwerbstag vollständig ausgefüllt und innerhalb
von 10 Tagen an den Importeur zurückgesandt wird. An jenem Datum beginnt die Garantiezeit.
6. Die Garantie verfällt, wenn an dem Gerät ohne Vorkenntnis und schriftliche Zustimmung von Importeur Veränderungen vorgenommen werden und
wenn ein Gerät ohne angemessene Verpackung und Transportschutz transportiert wird.
7. Von der Garantie ausgeschlossen werden:
- Mängel, die durch unsachgemäße Montage und/oder Behandlung aufgetreten sind.
- Transport-, Montage- und Demontagekosten.
- Glas, Heizgitter, feuerfeste Steine, Rauchgasablenkplatten, Hitzeschilde und Regler.
- Lackverfärbungen, die nach Erhitzung auftreten können.
- Überhitzte Teile durch unsachgemäße Installation und/oder Einbau.
8. Angesichts der enormen Variationsmöglichkeiten beim Bau eines Schornsteinrohrs, können wir keine Garantie in Bezug auf den Zug des
Schornsteins gewähren, der eventuell Rauchbelästigungen verursachen könnte. Der Rauchkanal ist von einem Spezialisten zu bauen, wodurch der
einwandfreie Betrieb dieses Geräts gewährleistet wird.
9. Für jedes Teil, das innerhalb der Garantiezeit beschädigt wird, stellt der Händler / Importeur ein neues Teil kostenlos zur Verfügung. Der Händler
muss das defekte Teil mit Angabe des Erwerbsdatums, Gerätetyps und der Seriennummer an den Importeur einsenden.
10. Das Ersetzen oder erneute Montieren von Teilen mit Garantie, kann die gesamte Garantielaufzeit nicht verlängern. Die Garantie gewährt keinerlei
Recht auf Entschädigung, wenn der Kamin nicht benutzt werden kann.
11. Haftung für Schäden, in welcher Form auch immer, die dem Käufer oder Dritten oder ihrem Eigentum direkt oder indirekt durch das Produkt
entstanden sind, kann unter gar keinen Umständen akzeptiert werden.
12. Reklamationen werden ausschließlich in Behandlung genommen, wenn der Käufer all seinen Verpflichtungen, u.a. Bezahlung, nachgekommen ist.
13. Für die übrigen Bestimmungen verweisen wir Sie auf die Bedingungen unserer Metallunion und Orgalime, die beim Amtsgericht von Rotterdam
(Niederlande) hinterlegt sind.
G A R A N T I E S C H E I N
Den Garantieschein in einem ausreichend
frankierten Briefumschlag an Ihren Händler /
Importeur senden
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