VORSICHT
Behandlung von Elektro- oder Elektronikgeräten am Ende ihrer Lebensdauer (gilt
in allen Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Systemen mit
getrennter Sammlung)
Insbesondere sind die Verbraucher verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht als
Haushaltsmüll zu entsorgen, sondern müssen auf zwei Arten an der getrennten Sammlung
dieser Art von Abfällen teilnehmen:
1) In den städtischen Sammelstellen (auch Öko-Stellplätze, ökologische Inseln genannt), direkt
oder über die Sammeldienste der kommunalen Unternehmen, sofern diese verfügbar sind;
2) An den Verkaufsstellen für neue elektrische und elektronische Geräte.
An diese Stellen können sehr kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte (mit einer längsten Seite
von weniger als 25 cm) kostenlos abgegeben werden, während die größeren im 1-zu-1-Modus
geliefert werden können, d.h. durch Entgegennahme des alten Produkts beim Kauf eines
neuen, mit gleichen Funktionen.
Im Falle einer illegalen Entsorgung von elektrischen oder elektronischen Geräten können die
in den geltenden Umweltschutzgesetzen vorgesehenen Sanktionen verhängt werden (nach
italienischem Recht müssen die im Land der Nutzung/Entsorgung des Fahrzeugs geltenden
Vorschriften überprüft werden).
Wenn WEEE-Altgeräte Batterien oder Akkumulatoren enthalten, müssen diese entfernt und
einer getrennten Sammlung zugeführt werden.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder auf der Verpackung weist darauf
hin, dass das Produkt nicht als normaler Hausmüll betrachtet werden
sollte, sondern an eine geeignete Sammelstelle für das Recycling von
Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) geliefert werden sollte.
Indem Sie sicherstellen, dass dieses Produkt ordnungsgemäß entsorgt
wird, tragen Sie dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die
Umwelt und die Gesundheit
zu vermeiden, die andernfalls durch eine unsachgemäße Entsorgung
verursacht werden könnten. Das Recycling von Materialien hilft,
natürliche Ressourcen zu schonen.
Für detailliertere Informationen zum Recycling dieses Produkts können
Sie sich an das Gemeindeamt, den örtlichen Abfallentsorgungsdienst
oder das Geschäft wenden, in dem Sie es gekauft haben.
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