Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der eigenen Geräte
und bietet dem Käufer eine außergewöhnliche Garantie.
Diese Garantiezusage versteht sich unbeschadet der
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und schränkt diese
keinesfalls ein. Sie gilt in sämtlichen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und der Europäischen
Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführender Mangel auf, garantiert Black & Decker den
Austausch defekter Teile, die Reparatur von Geräten mit
üblichem Verschleiß bzw. den Austausch eines mangelhaften
Gerätes, ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt nötig
in Anspruch zu nehmen, allerdings vorbehaltlich folgender
Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder
im Verleihgeschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät missbräuchlich verwendet oder
mit mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch Fremdeinwirkung beschädigt
wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch anderes
Personal als das einer Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker Kundendiensts unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem
Verkäufer bzw. der Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis
vorzulegen. Die Adresse der zuständigen Niederlassung
von Black & Decker steht in dieser Anleitung. Dort teilt
man Ihnen gerne die nächstgelegene Vertragswerkstatt
mit. Außerdem ist eine Liste der Vertragswerkstätten und
aller Kundendienststellen von Black & Decker sowie der
zuständigen Ansprechpartner im Internet zu finden unter:
www.2helpU.com.
Bitte besuchen Sie unsere Website
www.blackanddecker.de, um Ihr neues Black & Decker
Produkt zu registrieren. Dort erhalten Sie auch
Informationen über neue Produkte und Sonderangebote.
Weitere Informationen über die Marke Black & Decker und
unsere Produkte finden Sie unter www.blackanddecker.de.
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