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5.

Standortwahl

5.1

Standort

Der Standort der Versickerungsanlage ist so zu wählen, dass austretendes Wasser keine Beschädigun-
gen an Gebäuden oder weiteren Installationen verursacht. Um ein Unterspülen und Anstauen zu
vermeiden, sind Versickerungsanlagen stets in einer Entfernung von mind. 1,5-facher Baugrubentiefe zu
platzieren.
A
Die Mächtigkeit des Erdbodens zwischen Baugrubensohle der Versickerungsanlage und dem zu erwar-
tenden mittleren höchsten Grundwasserstand darf, nach Arbeitsblatt DWA A-138, ein Meter nicht un-
terschreiten. Unterschreitungen müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Außerdem muss der Abstand (A') zu bestehendem oder geplantem Baumbestand mindestens dem zu
erwartenden Kronendurchmesser (A) entsprechen.
5. Standortwahl
A'
6 /
1,5 x H
H

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