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03.03.2004
16:25 Uhr
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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein kosten-
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loser Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch
des kompletten Gerätes. Wenden Sie sich in desem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind grundsätzlich kosten-
pflichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblättern
usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen
nicht unter die Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpflichtig vom entspre-
chenden Fachhandel oder Reparaturservice ausgeführt werden.
Service für unsere Haushaltsartikel
und Unterhaltungselektronik
Zu technischen Fragen oder zur Bestellung von Verschleißteilen (soweit diese nicht
vom Fachmann ausgewechselt werden müssen), wie z.B. Ersatzkannen,
Staubsaugerfilterbeutel, Fernbedienung usw. können Sie sich, mit Angabe des
Gerätetyps, an unsere Hotline-Adresse wenden:
hotline@clatronic.de
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Besuchen Sie doch einmal unsere Homepage unter
www.clatronic.de oder www.clatronic.com
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