Wamsler PRIMO 108 71 00 Mode D'emploi page 19

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5.
Die Garantiefrist wird durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung weder erneu-
ert, noch verlängert. Die Garantiefrist für später eingebaute Teile endet mit der Ge-
rätegarantie.
6.
Bei Fehlschlägen der Nachbesserung sind wir bereit, auf Wunsch des Käufers bis
6 Monate ab Lieferdatum des zunächst gelieferten Kaufgegenstandes kostenfrei
Ersatz zu liefern, den Kaufpreis herabzusetzen oder den Kaufgegenstand zurück-
zunehmen. Letzteres gilt nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewähr-
leistung ist.
7.
Andere Ansprüche als die hier erwähnten sind ausgeschlossen. Dies gilt insbe-
sondere für den Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige
Schäden, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Unberührt bleiben die Fälle, in denen zwingend ge-
haftet wird, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegebenen-
falls bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer etwaig zwingen-
den Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist
für die Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
8.
Die Garantie wird zusätzlich zu den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Händ-
ler aus dem Kaufvertrag gewährt. Bei Lieferung von Geräten oder Teilen, die wir
nicht herstellen, haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in
dem Umfang, in welchem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate
uns gegenüber übernehmen.
Sollte Ihr Gerät trotz richtiger Bedienung und einwandfreiem Anschluss nicht zu Ihrer
Zufriedenheit arbeiten, melden Sie das bitte dem Kundendienst.
Transportschäden werden nur dann anerkannt und beseitigt, wenn eine Schadensauf-
nahme des Spediteurs oder eine bahnamtliche Bescheinigung vorliegt, oder wenn un-
verzüglich glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Verursachung bei WAMSLER liegt.
Auch nach Beendigung der Garantiezeit steht Ihnen unsere Kundendienstorganisation
auf Wunsch gerne zur Verfügung.
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