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Das Bildzeichen
zwischen Lichtaustritt und der zu beleuchteten Fläche darf 0,5 Meter nicht unterschreiten!
Das Gerät darf nur über den Montagebügel installiert werden. Um eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten,
muss um das Gerät ein Freiraum von mindestens 50 cm eingehalten werden.
Das Gehäuse darf niemals umliegende Gegenstände oder Flächen berühren!
Achten Sie bei der Projektormontage, beim Projektorabbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten
darauf, dass der Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
Der Projektor ist immer mit einem geeigneten Sicherheitsfangseil zu sichern.
Die maximale Umgebungstemperatur T
Nehmen Sie das Gerät erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben.
Lassen Sie das Gerät nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit dem Gerät auskennen. Wenn Geräte
nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unfachmännischer Bedienung!
Reinigen Sie das Gerät niemals mit Lösungsmitteln oder scharfen Reinigungsmitteln, sondern verwenden
Sie ein weiches und angefeuchtetes Tuch.
Soll das Gerät transportiert werden, verwenden Sie bitte die Originalverpackung, um Transportschäden zu
vermeiden.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, Lampenexplosion, Abstürzen etc. verbunden.
MONTAGE
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
Hängende Installation
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
bezeichnet den Mindestabstand zu beleuchteten Gegenständen. Der Abstand
= 45° C darf niemals überschritten werden.
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BRANDGEFAHR!
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