Wichtiger Hinweis:
• Frieren Sie einmal aufgetaute
Lebensmittel nicht wieder ein.
• Der Geschmack mancher Gewürze
in gekochten Gerichten (Anis,
Basilikum, Wasserkresse, Essig,
Gewürzmischungen, Ingwer, Knoblauch,
Zwiebel, Senf, Thymian, Majoran,
schwarzer Pfeffer usw.) ändert sich und
sie nehmen einen intensiven Geschmack
an, wenn sie über einen längeren
Zeitraum eingelagert werden. Würzen
Sie deshalb einzufrierende Gerichte nur
spärlich, oder geben Sie die Gewürze
erst nach dem Auftauen zu.
• Die Lagerdauer von Lebensmitteln hängt
vom der verwendeten Öl ab. Geeignete
Öle bzw. Fette sind Margarine, Kalbsfett,
Olivenöl und Butter. Nicht geeignet sind
Erdnussöl und Schweinefett.
• Flüssige Lebensmittel sollten in
Kunststoffbechern, andere Lebensmittel
in Kunststofffolien oder -beuteln
eingefroren werden.
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