Garantiezeit und gesetzliche Mängelan-
sprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der
Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kosten-
pflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewissen-
haft geprüft. Die Garantieleistung gilt für Material-
oder Fabrikationsfehler. Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile
angesehen werden können oder für Beschädigungen
an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus, Back-
formen oder Teile die aus Glas gefertigt sind. Diese
Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt,
nicht sachgemäß benutzt oder gewartet wurde. Für
eine sachgemäße Benutzung des Produkts sind alle
in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisun-
gen genau einzuhalten. Verwendungszwecke und
Handlungen, von denen in der Bedienungsanlei-
tung abgeraten oder vor denen gewarnt wird, sind
unbedingt zu vermeiden. Das Produkt ist nur für den
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SPB 2600 C2