DORIS
•
Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die
Ausgangsmanschette hat, mit dem das Produkt ausgestattet ist.
•
Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der
gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
•
Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683-2005);
•
Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch
dessen angemessene Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
•
Die Norm UNI 10683-2005 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder
Richtungsänderungen – einschließlich der Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt
werden soll, muss die Haube unter der Stelle der
Einmündung des Rauchkanals hermetisch verschlossen
werden (Pos. A ABB. 9).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder
40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl
von mindestens 200mm Durchmesser verrohrt werden
(Pos.B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen
Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug
unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen
(Pos. C).
Für alle weiteren Fragen bitten wir Sie, sich an einen
Händler Ihres Vertrauens zu wenden.
7193750 Rev.03 – DE
C - Abdichtung
B
A – Hermetischer
Verschluss
Inspektionsklappe
ABB. 9
35