bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein
D
Anspruch auf eine neue Garantie!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein kosten-
loser Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch
des kompletten Gerätes. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind grundsätzlich kosten-
pfl ichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblät-
tern usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen,
fallen nicht unter die Garantie und sind deshalb kostenpfl ichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpfl ichtig vom entspre-
chenden Fachhandel oder Reparaturservice ausgeführt werden.
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01.12.2004, 10:05:10 Uhr