5.5
Leuchtmittel
Der für die Leuchte zugelassene Leuchtmitteltyp ist
an folgenden Stellen angegeben:
- Fig. 3 Tabelle 1 dieser Betriebsanleitung
- Typenschild der Leuchte
- Klebeband auf der Keramik-Lampenfassung
5.5.1
Einsetzen der Lampe
Es dürfen nur solche Lampen verwendet
werden, die für diese Leuchte zugelassen sind
(siehe technische Daten und Typenschild)!
Die Lampe muss fest in die Lampenfassung
eingeschraubt werden. Achten Sie auf vollständige
Einschraubtiefe, damit es zu keinen Funken oder
anderen unzulässigen Betriebszuständen führen
kann! Schützen Sie sich gegen Glasbruch der Lampe
beim Einschrauben!
5.6
Schließen der Leuchte:
Alle Fremdkörper aus dem Gerät entfernen.
- Auf den richtigen Sitz des Gehäuseoberteils und
der Dichtungen achten.
- Alle Dichtungen müssen sauber und unbeschädigt
sein.
- Die Leuchte darf nicht beschädigt sein.
- Alle 6 Gehäuse-Kombischrauben diagonal,
gleichmäßig anziehen. (Prüfdrehmoment siehe
Technische Daten).
Bei übermäßigem Anziehen kann die Schutzart
beeinträchtigt werden.
6. Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die in
den einzelnen nationalen Bestimmungen genannten
Prüfungen durchzuführen. Außerdem ist vor der
Inbetriebnahme die korrekte Funktion und Installation
des Betriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser
Betriebsanleitung und anderer anwendbaren
Bestimmungen zu überprüfen.
Achtung: Es dürfen nur komplett bescheinigte Geräte
in Betrieb genommen werden.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der Gehäuse
kann zum Verlust der Garantie führen.
Fig. A Unterdruckprüfung
beim Typ Ex nR
Pa
300
150
0
0
= zulässiger Bereich
Z
Prüfanschluss M 6
4
Cooper Crouse-Hinds
- Die Leuchte darf nur verschlossen
betrieben werden.
-Es wird empfohlen (siehe auch IEC/EN 60079-14)
generell, um Sicherzustellen, dass die konstruktive
Schwadensicherheit nicht durch die Installation
beeinträchtigt wurde, vor Inbetriebnahme eine
Prüfung auf Schwadensicherheit durchzuführen
(siehe Kapitel 9).
7.
Instandhaltung / Wartung
Warnung:
Betriebsmittel vor der Wartung / Reparatur
spannungsfei schalten.
Achtung Verbrennungsgefahr:
Bevor die Leuchte geöffnet wird, muss diese nach
dem Ausschalten erst 10 Minuten abkühlen.
Nach Wartung alle Dichtunge wieder anbringen.
Halten Sie die für die Instandhaltung, Wartung und
Prüfung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln
geltenden Bestimmungen z.B. IEC 60079-17 und
IEC 61241-17 ein!
7.1
Wartung / Wiederkehrende
Prüfungen
Die Wartungsintervalle richten sich nach den
Umgebungsbedingungen und den Betriebszeiten. Die
in der IEC 60079-17 und IEC 61241-17 enthaltenen
Empfehlungen für wiederkehrende Prüfungen sind zu
beachten.
Im Rahmen der Wartung / Inspektion sind vor allem
die Teile, von denen die Zündschutzart abhängt, auf
Beschädigungen zu prüfen z.B.:
- Schutzschläuche über den Anschlussleitungen.
- Gehäuse und Schutzglas auf Risse!
- Dichtungen von Leuchte und Kabel und Leitungs-
einführungen!
- Leitungseinführungen müssen korrosionsfrei sein!
- Klemmen und Verschlussstopfen auf festen Sitz!
- Beachten Sie die Wechselintervalle gemäß Vorgabe
der Lampenhersteller!
Lampentypen müssen gemäß Vorgabe sein!
Wird die Leuchte zu Wartungszwecken oder zum
Lampenwechsel geöffnet, ist sicherzustellen, dass
die „nR" Eigenschaften nicht beeinträchtigt
wurden. Dies kann z.B durch Überprüfung der
Schwadensicherheit entsprechend Abschnitt 9
erfolgen.
7 . 2
7 . 2
7 . 2
7 . 2
7 . 2
L a m p e n w e c h s e l
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Für die Lampenwechselintervalle gelten die
Empfehlungen der Lampenhersteller.
Leuchte spannungsfrei schalten oder sicherstellen,
dass keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden
ist.
Öffnen und Schließen der Leuchte siehe Abschnitt
5.4. War die Leuchte zuvor in Betrieb, diese erst
nach einer Wartezeit von 10 Minuten öffnen.
Evt. vorhandene Staubablagerungen entfernen.
Einsetzen der Lampe siehe Abschnitt 5.5.
Nach dem Lampenwechsel ist sicherzustellen, dass
die „nR" Eigenschaften nicht beeinträchtigt wurden.
Dies kann z.B. durch Überprüfung der Schwaden-
sicherheit entsprechend Abschnitt 9 erfolgen.
Z
s
80
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderungen
8.1
Allgemein
Beachten sie die nationalen Bestimmungen!
(z.B. IEC 60079-17, IEC 61241-17)
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen
dürfen nur unter Verwendung von CEAG /CCH
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Vor dem Austausch oder der Demontage von
Einzelteilen ist folgendes zu beachten:
Sicherstellen, dass keine explosionsfähige
Atmosphäre vorhanden ist.
Schalten Sie das Betriebsmittel vor dem Öffnen oder
vor Instandhaltungsarbeiten erst spannunsfrei!
Öffnen und Schließen der Leuchte siehe Abschnitt 5.4.
Verwenden Sie nur Originalersatzteile.
Bei Schäden an dem Gehäuse der Leuchte ist nur
ein Austausch des kompletten Betriebsmittel
zulässig. Im Zweifelsfalle ist das Betriebsmittel an
COOPER Crouse-Hinds zur Reparatur zurückzugeben.
War die Leuchte zuvor in Betrieb, diese erst nach
einer Wartezeit von 10 Minuten öffnen.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von CCH oder einer
qualifizierten Elektrofachkraft in Übereinstimmung
mit national geltenden Regeln durchgeführt werden.
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel sind
nicht gestattet.
Nach Reparatur oder Instandsetzungs-arbeiten ist
sicherzustellen, dass die „nR" Eigenschaften nicht
beeinträchtigt wurden.
Dies kann z.B. durch Überprüfung der Schwaden-
sicherheit entsprechend Abschnitt 9 erfolgen.
9
Prüfung der
Schwadensicherheit
Alle Verschlussschrauben sowie KLE müssen
korrekt angezogen sein.
Übermäßiges Anziehen der Schraubelemente kann
die Gewinde zerstören.
Prüfgerät an den Prüfanschluss (Gewindebohrung
M6) der Leuchte anschließen (siehe Fig. A).
Die in IEC 60079-15 angegebenen Werte sind für die
Prüfung zu verwenden (siehe Fig. A).
Prüfanschluss wieder verschließen.
10
Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die jeweils
geltenden nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften zu
beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen sind vorbehal-
ten.