Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätig-
keiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestim-
men und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die nachste-
henden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise,
die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät wäh-
rend seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt
ist, beachtet werden müssen, um die Umweltbe-
lastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den ge-
setzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf
zu achten, dass keine umweltbelastenden Stoffe
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle
müssen nach den geltenden einschlägigen Be-
IT
IT
stimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
GB
GB
men wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
DE
DE
entsorgt werden.
FR
FR
ES
ES
Deutsch
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/
96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Eink-
lang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro-
und Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber bei
der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei
den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen abge-
ben oder im Moment des Erwerbs neuer Geräte un-
zerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtli-
nie 2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen
mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet
sein (siehe Seite 4).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-
mungen in dem Mitgliedstaat nach sich, in
dem die Zuwiderhandlung begangen wur-
de.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
- 6 -