GARANTIEBEDINGUNGEN
1.
saniCo srl haftet für das nichtvorhandensein von mechanischen schäden und Defekten und für die Vollständigkeit
des Produktes zum Zeitpunkt des Verkaufs.
2.
Die reparaturen dürfen nur in servicecentern repariert werden, die von saniCo srl oder vom Vertragsverteiler des
einkaufslandes entsprechend genehmigt sind.
3.
Die garantiedauer für die materialien und die Fabrikations- und Funktionsdefekte beträgt 2 Jahre ab Verkaufsdatum
vorbehaltlich, dass alle in den gebrauchsanleitungen angeführten angaben vom käufer befolgt werden. Die ga-
rantieverpflichtungen decken nicht die konsummaterialien: elektrodenschalen. gummibänder, Verbindungskabeln
usw.
4.
Beanstandungen bezüglich des Produktes sind direkt an das autorisierte servicecenter zu richten. Das servicecen-
ter ist auf grund eines abkommens mit dem Verkäufer dafür zuständig, die ursache und die art des Defektes zu
ermitteln. Das Produkt wird nur dann ersetzt, wenn es nicht repariert werden kann.
5.
Der Besitzer des Produktes sorgt eigenständig für die ablieferung und rücknahme des Produktes am ort der Durch-
führung der garantiereparatur.
6.
Die für die garantiereparatur notwendige Zeit hängt vom ausmass des Defektes ab.
7.
Die Haftpflicht von saniCo srl beschränkt sich laut vorliegender garantiebedingungen auf den vom käufer für das
garantieprodukt gezahlten Betrag.
In folgenden Fällen wird die Produktgarantie nicht angewendet:
•
Falsch ausgefüllter oder gefälschter garantieschein; beschädigte oder entfernte seriennummer (falls für das spezi-
fische Produkt vorgesehen);
•
mangelnde geschäfts- und Finanzunterlagen (kassenschein,Warenbegleitschein), welche den einkauf nachweisen;
•
vom käufer oder von einem nicht autorisierten servicecenter durchgeführte Öffnung oder reparatur des Produktes;
•
schäden infolge von nichtbeachtung von seiten des käufers der in der entsprechenden technisch-normativen Do-
kumentation angegebenen Vorschriften zur anwendung, Lagerung und zum transport des Produktes, wobei in
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