4. Planungsvorgaben
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b. Vorgaben: Aufstellraum
Fundament für den Heizkessel, mind. 0,05 m
Vorgaben zum Heizkesselfundament:
•
das Fundament sollte über den Fußboden des Aufstellraums hinausragen
•
das Fundament sollte an den Kanten mit Stahlprofilen geschützt werden
Fußboden (Boden) im Aufstellraum
Vorgaben zur Ausführung des Fußbodens (Bodens) im Aufstellraum:
•
der Fußboden im Aufstellraum sollte aus nicht brennbaren Materialien
ausgeführt werden und temperaturbeständig und stoßfest sein
•
der Fußboden sollte mit einem Gefälle Richtung Ablauf ausgeführt
werden
Lüftung im Aufstellraum
Vorgaben zur Lüftung im Aufstellraum:
•
in Räumen mit raumluftabhängigen Feuerungen für feste Brennstoffe
und schwerkraftbedingten Rauchgasabzugsanlagen dürfen keine
mechanischen Abluftanlagen verwendet werden
•
im Aufstellraum ist eine Zuluftleitung mit einem Querschnitt nicht kleiner
als 50% des Schornsteinquerschnitts auszuführen, die Leitung sollte
jedoch nicht kleiner als 20x20 cm
sein im Aufstellraum ist eine Abluftle-
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itung mit einem Querschnitt nicht kleiner als 25% des Schornsteinquer-
schnitts auszuführen, die Eintrittsöffnung sollte an der Aufstellraumdecke
ausgeführt sein
•
der Querschnitt der Abluftleitung darf nicht kleiner als 14x14 cm
•
die Lüftungsleitung ist aus nicht brennbaren Materialien auszuführen
c. Vorgaben: Hydraulikanlage
•
Die hydraulische Anlage ist nach Regeln der Baukunst und in
Übereinstimmung mit in dem Land, in dem der Heizkessel montiert ist,
geltenden Normen und Vorschriften, unter Beachtung der
Planungsvorgaben des Gebäudes, auszuführen
•
der Heizkessel darf nur dann in geschlossenen Heizsystemen (mit
geschlossenem Membranegefäß) verwendet werden, wenn die Anlage
mit einer thermischen Ablaufsicherung ausgestattet ist, z.B. SYR 5067
und über ein Druckventil verfügt, das für einen max. Druck von 2 bar
ausgelegt ist – im Notfall schützt das Ventil den Wärmetauscher vor
Beschädigungen infolge eines plötzlichen Druckanstiegs bei der Erhitzung
von Füllwasser.
•
das offene Sammelgefäß sollte am höchsten Punkt der Heizanlage
angebracht und vor Frost geschützt werden
•
das Sammelgefäß ist an der Rücklaufleitung zu montieren
•
um eine lange Lebensdauer des Kessels gewährleistende
Betriebsbedingungen sicherzustellen, sollte man am Rücklauf für eine
Mindesttemperatur sorgen, indem man z.B. eine Kesselpumpe mit einem
Mischventil, dem sog. Mischsystem*, anbringt
•
der Sicherheitstemperaturbegrenzer ist direkt
•
am Kessel anzubringen
•
der Heizkessel ist für den Betrieb mit Wasser als Heizmedium laut
Trinkwasserqualitätsanforderungen ausgelegt.
Die Nummer eins unter den Pelletkesseln
UM DER KORROSION DES HEIZKESSELS UND SEINER BAUTEILE DURCH
UNERWÜNSCHTE UND ÜBERMÄßIGE KONDENSIERUNG VON
RAUCHGASEN IM KESSEL VORZUBEUGEN, DARF DIE RÜCKLAUFTEMPERATUR
DEN WERT VON 45°C NICHT UNTERSCHREITEN. AUS DIESEM GRUND IST
DIE KESSELPUMPE MIT EINEM REGELVENTIL AUSZUSTATTEN. DIE
LEISTUNG DER PUMPE SOLLTE AUF CA. 40-50% DES NENNDURCHFLUSSES
IM KESSEL AUSGELEGT SEIN. DER KESSELKREISLAUF IST SO
AUSZUFÜHREN, DASS DER TEMPERATURUNTERSCHIED ZWISCHEN
DER VORLAUF- UND RÜCKLAUFLEITUNG GLEICH BZW.
KLEINER ALS 15°C IST.
ACHTUNG!
DIE KESSELPUMPE SOLLTE ZWISCHEN ZWEI ABSPERRVENTILEN
ANGEBRACHT WERDEN. UM DIE PUMPE VOR EINEM ZU GROßEN
DIFFERENZDRUCK ZWISCHEN DER SAUG- UND DER PRESSSEITE
DER PUMPE ZU SCHÜTZEN, SOLLTE MAN: DIE KESSELPUMPE AM
RÜCKLAUF MONTIEREN (VOR ALLEM IN ANLAGEN MIT GROßEM
WASSERVOLUMEN UND HOHEM PRESSDRUCK), DIE
KESSELPUMPE AUF DER SAUGSEITE VOR ZU HOHEM
DRUCKABFALL SCHÜTZEN
sein
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d. Anforderungen an die Trinkwasserqualität
Die Wasserqualität hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensdauer und die
Funktionstüchtigkeit der Heizanlage und ihrer Bestandteile. Wasser mit
ungünstigen Kennwerten trägt zur Korrosion von Heizgerätflächen,
Zuleitungsrohren und zur übermäßigen Kalkablagerung bei. Dies
kann zu Beschädigungen oder Zerstörung der Heizanlage (Heizsystem) führen.
Die Garantieleistungen umfassen keine korrosionsbedingten und
mit Kalkablagerungen verbundenen Schäden. Nachfolgend sind vom Hersteller
gestellte Anforderungen an die Kesselwasserqualität angeführt, die zwecks
Geltendmachung von Garantieansprüchen zu beachten sind. Das zur Befüllung
von Heizkesseln und Heizanlagen bestimmte Wasser sollte die im Land, in dem
der Heizkessel verwendet wird, geltende Normen und Vorschriften erfüllen.
Das Kesselwasser sollte folgende Kennwerte aufweisen:
•
pH-Wert > 8,5
•
Gesamthärte < 20°f
•
freier Sauerstoffgehalt < 0,05 mg/l
•
Chloridgehalt < 60 mg/l
Das angewandte Aufbereitungsverfahren für das für die Befüllung des Kessels
bestimmte Wasser sollte die oben angeführten Anforderungen erfüllen. Der
Einsatz von jeglichen Frostschutzmitteln ist nur nach vorheriger Absprache
mit dem Hersteller, dem Unternehmen KOSTRZEWA, erlaubt. Sollten die oben
angeführten Anforderungen an die Wasserqualität nicht erfüllt werden, können
Schäden an den Bauteilen des Heizsystems (z.B. Heizkessel) die Folge sein, für
die der Hersteller keine Haftung übernimmt. Damit ist der mögliche
Garantieverlust und die Nichtanrkennung der Inanspruchnahme
des technischen Servicedienstes verbunden.
Bedienungsanleitung Twin Bio Luxury – DE 03.17