ENTKALKEN
Das Gerät sollte erst dann entkalkt
werden, wenn Kalkansatz im Wasserbe-
hälter sichtbar wird.
Verwenden Sie zum Entkalken ein
handelsübliches Entkalkungsmittel
oder besser, aus Gründen des Umwelt-
schutzes, Essig- oder Zitronensäure.
Beachten Sie beim Entkalken:
· Füllen Sie zuerst Wasser in das Ge-
rät, dann das Entkalkungsmittel.
· Dosieren Sie die Entkalkungsmittel
nicht zu stark! Beachten Sie die Ge-
brauchsanweisung der Entkalkungs-
mittel.
· Verwenden Sie bei der Entkalkung
mit Essig-Essenz max. 2-3ml.
· Vorsicht, beim Aufkochen kann die
Mischung schäumen!
· Spülen Sie den Behälter nach der
Entkalkung mit klarem Wasser aus.
GARANTIE
Für unsere Produkte übernehmen wir
eine Garantie von 2 Jahren ab Kauf-
datum. Innerhalb der Garantiezeit wer-
den Mängel, welche auf Material- oder
Herstellungsfehlern beruhen, behoben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
Beschädigungen an zerbrechlichen
Teilen, Schäden, die durch überge-
mäße Beanspruchung, unsachgemäße
Behandlung und Wartung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanwei-
sung entstehen, Schäden, welche durch
Verschleiß oder infolge normaler Ab-
nützung entstanden sind. Ebenso wei-
sen wir darauf hin, dass die Garantie
bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird
der Verkäufer im Fall eines Schadens
(D)
keine Haftung übernehmen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das
vollständige Gerät an ihrem Händler.
Die Garantie gilt nur in Verbindung mit
dem zugehörigen Kassenbon und der
Garantiekarte bzw. der Kopie einer
eventuellen Reparaturrechnung, die
bei Inanspruchnahme der Garantie
unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das
gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut
lesbaren Fehlerbeschreibung und dem
Vermerk „Garantiereparatur" zusam-
men mit dem Garantiebeleg und dem
Kassenbon in einer frankierten Sendung
an unseren Kundendienst zu senden.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum
Umtausch des Gerätes, sondern werden
kostenlos im Austausch zugesandt.
In diesem Fall bitte nicht das Gerät
einschicken, sondern nur das defekte
Zubehörteil bestellen! Glasbruchschä-
den sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör
bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatz-
fernbedienungen, Ersatzzahnbürsten,
Leuchtmittel, usw.), als auch Reini-
gung, Wartung oder der Austausch von
Verschleißteilen, fallen nicht unter die
Garantie und sind deshalb kostenpflich-
tig!
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