2.1.3
Das Gerät ist ausschließlich zum Verbinden von Transportbändern und Riemen
aus PU und Polyester bestimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende
Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus entstehende Schäden
haftet der Hersteller nicht. – Das Risiko trägt allein der Anwender. Zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanweisung
und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
2.2
Organisatorische Maßnahmen
2.2.1
Die Betriebsanweisung ständig am Einsatzort des Gerätes griffbereit auf-
bewahren!
2.2.2
Ergänzend zur Betriebsanweisung allgemeingültige gesetzliche und sonstige ver-
bindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und
anweisen!
2.2.3
Betriebsanweisung um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten
zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorga-
nisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal, ergänzen!
2.2.4
Das mit Tätigkeiten mit dem Gerät beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn
die Betriebsanweisung, und hier im Besonderen das Kapitel Sicherheitshinweise,
gelesen haben!
2.2.5
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des
Personals unter Beachtung der Betriebsanweisung kontrollieren!
2.2.6
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck
einschließlich Ringe tragen. Es besteht Verletzungsgefahr z.B. durch Hängen-
bleiben oder Einziehen!
2.2.7
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Gerät beachten und vollzählig in
lesbarem Zustand halten!
2.2.8
Keine Veränderungen, An- und Umbauten am Gerät, welche die Sicherheit beein-
trächtigen können, ohne Genehmigung des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch
für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen!
2.2.9
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen
entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet.
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