Garantie - T.I.P. Maxima 350 IPX DUO Mode D'emploi

Pompe submersible pour eaux usées
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  • FRANÇAIS, page 24

9. Garantie

T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden „Kunde"), nicht hingegen dem ge-
werblichen Nutzer, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2
Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die vertraglichen oder gesetz-
lichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garan-
tie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie
nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfol-
genden Bedingungen:
I. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung
schriftlich zu melden.
II. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Ver-
schleißerscheinungen aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorga-
ben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. abweichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
- Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
- Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
- Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen wie z.B. Laufrad und Gleitringdichtungen
- Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzufüh-
ren sind
- Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
- Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III. Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine
Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw.
das Gerät austauschen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über. Nach
Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
IV. Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Ga-
rantie nicht, es sei denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwen-
dung, wie zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch
T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich
eventuell ausgetauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des Wei-
terverkaufs durch den Kunden.
V. Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen,
welche dem Gerät bei Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine kos-
tenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge dieser Herstellergarantie nicht möglich.
VI. Besondere Hinweise zur Geltendmachung der Garantie:
1. Sollte Ihr Gerät nicht mehr richtig funktionieren, überprüfen Sie bitte zunächst, ob ein Be-
dienungsfehler oder eine Ursache vorliegt, die nicht auf einen Defekt des Gerätes zurück-
zuführen ist.
2. Falls Sie Ihr defektes Gerät zur Reparatur bringen oder einsenden, fügen Sie bitte auf je-
den Fall folgende Unterlagen bei:
− Kaufquittung.
− Beschreibung des aufgetretenen Defekts (eine möglichst genaue Beschreibung er-
leichtert eine zügige Reparatur).
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