9. Brandschutz
Der Sicherheitsabstand der Abgasrohre von den Türzargen und von den ähnlich angebrachten Baukonstruktionen aus den
brennbaren Materialien und von den Rohrinstallationen einschließlich ihrer Isolierung beträgt mind. 20 cm. Von anderen
Baumaterialien aus den brennabren Stoffen beträtgt der Sicherheitsabstand mind. 40 cm.
Im Bereich der Glastür dürfen sich innerhalb von 1100 mm keine brennbaren Baukonstruktionen und Möbel befinden.
Außerhalb des Wärmebereichs sind die Mindestabständen von den brennbaren Baukonstruktionen und Möbeln auf dem Schild
des Kaminofens angegeben und es ist notwendig, diese einzuhalten.
Bei Festbrennstoffen muss der Boden aus den brennbaren Materialien, der sich vor der Feuerraumtür befindet, durch eine nicht
brennbare Abdeckung geschützt werden. Diese Abdeckung muss sich 80 cm nach vorne und 40 cm seitlich von der Feuerraumtür
erstrecken.
Im Falle eines Brandes im Schornstein löschen Sie das Feuer im Kaminofen schnell mit einem Pulver-Feuerlöscher oder mit dem
Sand, entfernen Sie alle brennbaren Materialien aus der Nähe des Kaminofens und des Schornsteins. Schließen Sie die Tür,
Steuerhebel des Kaminofens und die Rauchschutzklappe (fall vorhanden) und melden Sie das Feuer sofort der Feuerwehr!
Verlassen Sie das Haus nicht, bevor das Feuer im Schornstein niederbrennt, überprüfen Sie die Schornsteintemperatur und den
Brennprozess kontinuierlich.
Löschen Sie das Feuer im Kaminofen niemals mit Wasser!
Wenn der Kaminofen in Betrieb ist, muss die Feuerraumtüre geschlossen werden, damit das Rauchgas nicht entweichen kann.
10. Verordnungen und Richtlinien
EN 13240
Festbrennstoffgeräte zur Beheizung von Wohnräumen
ČSN EN 1443
Schornsteine – allgemeine Anforderungen
ČSN 73 4201
Schornsteine und Rauchrohre – Gestaltung, Handhabung und Anschluss von Brennstoffgeräten
ČSN 73 4230
Kaminöfen mit einem offenen und geschlossenen Feuerraum
ČSN 06 1008
Brandschutz der thermischen Anlagen
ČSN EN 13501-1+A1
Brandklassifizierung der Bauprodukte und Baukonstruktionen
11. Ersatzteile
Verwenden Sie nur solche Ersatzteile, die der Hersteller ausdrücklich genehmigt oder anbietet.
Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an einen Fachhändler.
Am Kaminofen können keine Änderungen vorgenommen werden!
12. Entsorgung der Transportverpackung, Entsorgung des Produktes nach Ablauf der
Nutzungsdauer
a.
Verpackung
Kartonverpackung
Kunststoffverpackung
Umreifungsband aus Metall
Spannband aus Kunststoff
Holzteile der Verpackung
Schrauben, Unterlegscheiben, Muttern
b.
Ausgedientes Produkt
Keramikglas
Dichtschnur
Schamotteplatte
Gussteile
Mettalteile des Kaminofens
sortierter Siedlungsabfall
sortierter Siedlungsabfall
Sammlung von Metallabfällen
sortierter Siedlungsabfall
zum Heizen verwenden
Sammlung von Metallabfällen
Glassammelstelle
gemischter Siedlungsabfall
sortierter Siedlungsabfall
Sammlung von Metallabfällen
Sammlung von Metallabfällen
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