Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijahres-
frist das defekte Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht und
wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie
das reparierte oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder
Austausch des Produkts beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim
Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig pro-
duziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler
Abnutzung ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen
werden können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen,
z. B. Schalter, Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten. Verwendungszwecke und Hand-
lungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor
denen gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
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SAD 12 E4