Gewährleistung
Entsprechend unserer allgemeinen Lieferbedingungen gilt im Geschäftsverkehr
gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für Sachmängel von 12
Monaten. (Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein).
Schäden, die auf natürliche Abnützung, Überlastung oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind, bleiben davon ausgeschlossen.
Schäden, die durch Material- oder Herstellfehler entstanden sind, werden
unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigt.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät unzerlegt an
den Lieferer oder eine Eibenstock-Vertragswerkstatt gesandt wird.
Konformitätserklärung
Es ist erforderlich, dass die in diesem Bohrständer betriebene Maschine
( z.B.: ETN 162/3 oder EBM 182/3)
den in den technischen Daten des
Bohrständers
beschriebenen
Anforderungen
(z.B.:
Bohrdurchmesser,
Maschinenaufnahme) entspricht. Wir erklären hiermit, daß diese Einheit
entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG konzipiert wurde.
Die Inbetriebnahme dieser Einheit ist solange untersagt, bis festgestellt wurde,
daß das Elektrowerkzeug, das mit dieser Einheit verbunden werden soll, den
Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht (erkennbar durch die
CE-Kennzeichnung am Elektrowerkzeug).
Vakuum Technik GmbH Eibenstock
Lothar Lässig
04.03.2013
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