Gewährleistung
28
Seilzug Nordforest 800, 1600 und 3200 kg
Gewährleistung
Auf das Gerät wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegeben.
Auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Montage-
fehler zurückzuführen sind, müssen unverzüglich dem Verkäufer ange-
zeigt werden. Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes muss bei
Inanspruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Rechnung
und Kassenbon erbracht werden. Die Gewährleistung ist ausge-
schlossen hinsichtlich der Teile, wenn die Mängel durch natürlichen
Verschleiß, Temperatur-, Witterungseinflüsse sowie durch Defekte
infolge mangelhaften Bedienung, Schmierung oder Gewalt entstanden
sind. Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete missbräuchliche
Verwendung des Gerätes z. B. unsachgemäße Änderungen oder
eigenverantwortliche Instandsetzungsarbeiten des Eigentümers oder
von Dritten, aber auch bei vorsätzlicher Geräteüberlastung keinerlei
Gewährleistung übernommen.
Verschleißteile mit ohnehin eingeschränkter Lebensdauer sind voll-
ständig von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt bei ausschließlich privater
Nutzung 24 Monate, bei gewerblichem bzw. beruflichem Einsatz oder
Gebrauch bzw. bei Vermietung 12 Monate ab Auslieferungsdatum. Die
gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt. Garantieleistungs-
ansprüche sind durch den Käufer stets mittels des Original-Kaufbeleges
nachzuweisen. Dieser ist dem Garantieantrag in Kopie beizufügen.
Käuferadresse und Gerätetyp müssen bei beruflicher bzw. gewerblicher
Nutzung eindeutig erkennbar sein. Auftretende Mängel innerhalb der
Garantiezeit durch Material- oder Herstellungsfehler sind, sofern sie
trotz sachgemäßer Bedienung und Pflege des Gerätes entstanden sind,
durch Ausbesserung zu beseitigen.
Dokumentnummer | 09.2017