Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst H-FVZ-UNI Instructions D'emploi

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Allgemeines

3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (H-FVZ-UNI) dient ausschließlich zum Versetzen von kleineren Findlingen und kann entweder als Zwei-Mann-
Bedienung (an Handgriffen) oder durch Einhängen von Kranhaken (in Einhängeösen) mit jedem beliebigem Trägergerät
(z.B. Bagger) bedient werden.
Beim maschinellen Einsatz muss die zulässige Tragkraft der Trägergeräte unter Berücksichtigung des Eigengewichts des
Gerätes (H-FVZ-UNI) und des Gewichts des Greifgutes (Findling) beachtet werden.
Der Greifbereich muss über Öffnungsweitenverstellung (Rastersystem) des Gerätes (H-FVZ-UNI) den Abmessungen des
Greifgutes (Findling) angepasst werden.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz unter
Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen u. den der Konformitätserklärung verwendet werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich eingehalten
werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet und die zu
hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
Das Transportieren von Menschen und Tieren.
Das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind.
Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
Das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei Abgleitgefahr besteht.
Das Greifen und Transportieren von runden Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht
Das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie Lackierung, Beschichtung u. dergleichen). Da
dies zur Verminderung des Reibwertes zwischen den Greifbacken und Greifgutes führt
 Abgleitgefahr!
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