PERSON ANWESEND
• Schalter I (PP-Eingang): Durch Drücken (und Gedrückthalten) ist es möglich, die Bewegung des Tores zu
steuern. Beim Loslassen stoppt das Tor.
• Schalter II (PED-Eingang): Durch Drücken (und Gedrückthalten) ist es möglich, die Bewegung von nur einer Tür
für den Fußgängerdurchgang zu steuern. Beim Loslassen stoppt das Tor.
ANMERKUNG : Die Betriebsarten STEP-BY-STEP, AUTOMATIC und MAN-PRESENT können in den Automation
Gate-Steuergeräten konfiguriert werden
7. GARANTIE
a) Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Falle des Verkaufs von Gütern
für den professionellen Gebrauch auf die Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI COMUNELLO
SPA als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch gleichwertige regenerierte Produkte (im Folgenden
„Konventionalgarantie"); nicht in der Garantie enthalten sind die anfallenden Kosten für die Reparatur- und
Auswechslungsarbeiten des Materials (beispielsweise Lohnkosten, Materialmietkosten, usw.).
b) Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital. Zivilgesetzbuches wird ausgeschlossen.
c) FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit der Produkte im Rahmen der im oberen Punkt a)
angegebenen Grenzen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer der Konventionalgarantie 36
(sechsunddreißig) Monate ab dem auf den Produkten stehenden Produktionsdatum. Die Garantie ist für COMUNELLO
nur dann wirksam und bindend, wenn das Produkt korrekt montiert und gewartet wird, in Entsprechung der
Installations- und Sicherheitsregeln, die in der von COMUNELLO gelieferten Dokumentation aufgeführt bzw. auf der
Website http://www.comunello.com/ corporate/general_conditions_sales/ zu finden sind.
d) Von der Garantie ausgeschlossen sind: Störungen oder Schäden, die vom Transport verursacht werden;
Störungen oder Schäden, die von Mängeln an der elektrischen Anlage beim Käufer des Produktes verursacht
werden und/oder durch Verwahrlosung, Nachlässigkeit, Unangemessenheit, anomalem Gebrauch dieser Anlage;
Störungen oder Schäden durch Verstellungen, die von unbefugtem Personal ausgeführt werden oder die sich
aus einer unkorrekten Benutzung/Installation ergeben (diesbezüglich wird mindestens alle sechs Monate eine
Systemwartung empfohlen), oder durch den Einsatz nicht originaler Ersatzteile; Fehler, die von chemischen
Mitteln und/oder Witterungserscheinungen verursacht werden. Die Garantie umfasst keine Kosten für
Verbrauchsmaterialien und der Firma COMUNELLO ist in jedem Fall die Bezahlung für den Eingriff beim Kunden
zu leisten, wenn sich dieser wegen nicht rechtsgültiger Garantie als zwecklos erweist, oder wenn der Kunde das
COMUNELLO-Produkt in nachlässiger, unvorsichtiger oder ungeschickter Weise verwendet hat, d.h. wenn eine
korrekte Benutzung des Produktes die Installation hätte vermeiden können.
e) Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Erhebung des Anspruchs auf die
Konventionalgarantie eine Kopie des Kaufdokuments (Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der Kunde
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