Die PSAgA-Produkte wurden mit größter Sorgfalt und unter strengsten Qualitätskriterien gefertigt und kontrolliert. Die Voraussetzungen
für einen sicheren Einsatz sind also geschaffen. Es liegt jetzt an Ihnen, das Produkt auch RICHTIG zu verwenden. LESEN SIE DIE
GEBRAUCHSANLEITUNG VOR DEM ERSTEN EINSATZ GENAU DURCH! Bitte bewahren Sie diese Gebrauchsanleitung beim
Produkt auf, sodass Sie bei Unklarheiten jederzeit nachschlagen können und füllen Sie das PRÜFBLATT (Arbeitsschutzdokument)
sorgfältig aus. Im Falle von notwendigen Reparaturen oder Reklamationen senden Sie dieses Prüfblatt unbedingt gemeinsam mit dem
Produkt ein.
1 Sicherheitshinweise
Sicherheitsvorschriften beachten!
A.HABERKORN Produkte dürfen nur dann benutzt werden, wenn der gesamte Inhalt dieser Gebrauchsanleitung
verstanden werden kann. Ein Anwender von A.HABERKORN Produkten muss nachweislich eine anerkannte
Ausbildung zur Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz absolviert haben. Persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz sind anzuwenden bei Arbeiten mit Absturzgefährdung, wenn keine geeigneten
organisatorischen oder technischen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können. Kollektive Schutzeinrichtungen und technische
Hilfsmittel
sind
zu
bevorzugen.
Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Eine PSAgA darf nur von Personen verwendet werden, welche sowohl die physischen
wie auch die psychischen Voraussetzungen mit sich bringen und die notwendigen Kenntnisse für einen sicheren Gebrauch haben.
Diese PSAgA entbindet den Benutzer nicht vom persönlich zu tragendem Risiko und von seiner Eigenverantwortung. Eine PSAgA sollte
einem Benützer individuell zur Verfügung gestellt werden! Systeme nur bestimmungsgemäß verwenden – sie dürfen nicht verändert
werden! Ausrüstungen für Freizeitaktivitäten (z.B. Bergsport, Sportklettern, etc. ...), die nicht für den Einsatz am Arbeitsplatz zugelassen
sind, dürfen nicht benützt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Kombination von Ausrüstungsgegenständen die Gefahr
der gegenseitigen Beeinträchtigung besteht. Die Gebrauchssicherheit ist bei der Kombination von Ausrüstungsgegenständen vor der
erstmaligen Verwendung vom Benützer zu prüfen. Bei einer Kombination von nicht zueinander passenden Ausrüstungsgegenständen
können unvorhergesehene Gefahren auftreten.
Warnung: (Ergänzt sich mit Pkt. 4 Haftung)
Jede Person die diese Produkte benützt ist persönlich verantwortlich für das Erlernen der richtigen Anwendung und Technik. Jeder
Benutzer übernimmt und akzeptiert voll und ganz die gesamte Verantwortung und sämtliche Risiken für alle Schäden und Verletzungen
jeglicher Art, welche während und durch die Benützung des Produktes resultieren. Hersteller und Fachhandel lehnen jede Haftung im
Falle von Missbrauch und unsachgemäßem Einsatz und/oder Handhabung ab. Diese Richtlinien sind hilfreich für die richtige Anwendung
dieses Produktes. Da jedoch nicht alle Falschanwendungen aufgeführt werden können, ersetzt sie niemals eigenes Wissen, Schulung,
Erfahrung und Eigenverantwortung.
Ein Rettungskonzept zum schnellen Eingreifen bei Notfällen ist zu erstellen!
Vor dem Gebrauch einer PSAgA muss der Benutzer sich über die Möglichkeiten einer sicheren und effektiven Durchführung von
Rettungsmaßnahmen informieren. Die Anwender müssen über Gefahren, die Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefahren, den sicheren
Ablauf der Rettungs- und Notverfahren unterwiesen sein. Die notwendigen Rettungsmaßnahmen müssen im Zuge einer
Gefährdungsanalyse vor dem Einsatz einer PSAgA festgelegt werden. Ein Notfallplan muss die Rettungsmaßnahmen für alle bei der
Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigen! Das
Gefährdungsanalyse und daraus resultierend ein Rettungsplan erstellt werden muss, der die schnellst mögliche Rettung beschreibt und
sämtliche zur Rettung notwendigen Gerätschaften und Vorgehensweisen beinhaltet. Die zu einer möglichen Rettung evaluierten
Gerätschaften müssen immer aufgebaut sein und zur sofortigen Verwendung, ohne zeitliche Verzögerung, bereit stehen. Sonst
droht ein Hängetrauma!
Die Folgen eines Hängetraumas werden medizinisch wie folgt beschrieben:
•
nach ca. 2 - 5 min. stellt sich die Handlungsunfähigkeit der verunfallten Person ein
•
bereits nach 10 – 20 min. sind irreversible Körperschäden möglich und
•
danach sind lebensbedrohliche Zustände zu erwarten.
Darum sind die Rettungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen!
Für eine zu rettende Person, die bei Bewusstsein ist, ist es wichtig die Beine zu bewegen. Wenn es möglich ist durch geeignetes Gerät
(z.B.: Bandschlingen, Verbindungsmittel, Hängetrauma-Entlastungschlingen, etc. ...) den Körper aus der Spannung im Auffanggurt
herauszuheben und somit den Druck der Beinschlaufen an der Oberschenkelinnenseite zu entlasten. Dadurch kann ein versacken des
Blutes in den Beinen verlangsamt oder sogar vermieden werden und das Rückfliesen des Blutes erleichtert werden.
Hinweis zu Anschlageinrichtungen!
•
Generell sollte sich eine Anschlagseinrichtung an dem die Ausrüstung befestigt wird möglichst „senkrecht" oberhalb des Benützers
befinden (um ein Pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern).
•
Der Anschlagpunkt sollte immer so gewählt werden, dass die Fallhöhe auf ein Minimum beschränkt wird.
•
Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw.
dass ein Aufschlagen am Boden verhindert wird.
•
Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten das Anschlagmittel (z.B. textile Bandschlingen) gefährden, sowie auf
den sicheren Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (z.B. Karabiner).
•
Die Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes muss für die Anschlageinrichtung angegebenen Kräfte sichergestellt sein.
•
Temporäre Anschlagmöglichkeiten (Holzbalken, Stahlträger, etc. ...) müssen die entstehende Sturzenergie aufnehmen können.
(Festigkeitsrichtwert für Anschlageinrichtungen siehe EN795 (= mindestens 12kN/Person)
•
Wenn möglich einen genormten, nach EN795, und als solchen gekennzeichneten Anschlagpunkt verwenden. Fest mit einer
baulichen Einrichtung verbundene Anschlageinrichtungen müssen der EN 795 entsprechen.
2 Bestimmungen für den Gerätehalter
Vor jedem Einsatz sind eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsüberprüfung dieser PSAgA vorzunehmen, um den einsatzfähigen
Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall NICHT VERWENDET werden und ist
unverzüglich auszusondern. Es muss immer die gesamte PSAgA überprüft werden.
A.HABERKORN Sicherheitsprodukte sind vor jedem Einsatz auf folgende Punkte zu überprüfen:
•
Beschädigungen und Verfärbungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen (Risse, Einschnitte,
Abrieb, etc. ...)
•
Verformung an Metallteilen (z.B. an Schnallen, Karabinern, Ringen, etc....)
4
DEUTSCH
Die
nationalen
und
örtlichen
heißt,
dass für den jeweiligen Einsatzzweck einer PSAgA immer eine
Sicherheitsvorschriften
sowie
der
branchengültigen