DE Wand-, Decken- und Bodenschleifmaschine WDS 530 E
2 Sicherheit
Wird die Schleifmaschine ohne Abstimmung mit der
Schwamborn Gerätebau GmbH verändert, haftet
dieser nicht für Schäden. Außerdem erlöschen in
diesem Fall sämtliche Garantie‐ und Gewährleis
tungsansprüche.
1.3 Begriffserklärung
Schleifmaschine
Die Wand-, Decken- und Bodenschleifmaschine
WDS 530 E wird in dieser Betriebsanleitung als Schleif
maschine bezeichnet.
Führungsmaschine
Die Maschine, von der die Wand-, Decken- und
Bodenschleifmaschine WDS 530 E geführt wird, wird
in dieser Betriebsanleitung als Führungsmaschine
bezeichnet. Die Führungsmaschine muss bauseits
gestellt werden.
Abbildungen in dieser Betriebsanleitung zeigen
exemplarisch eine Führungsmaschine des Her
stellers „Brokk". Von diesem Hersteller sind die
Führungsmaschinen‐Typen B160 ... B300 kom
patibel zur Verwendung mit der Schleifmaschine
WDS 530 E. Empfohlen werden die Führungs
maschinen‐Typen B200 und B300.
Koppelelement
Das Maschinenteil, mit dem die Schleifmaschine me
chanisch an die Führungsmaschine gekoppelt wird,
wird in dieser Betriebsanleitung als Koppelelement
bezeichnet.
2 Sicherheit
Dieses Kapitel enthält eine Zusammenfassung der
wichtigsten Informationen zur Sicherheit im Umgang
mit der Schleifmaschine.
2.1 Unfallschutz und Sicherheit
Die nachfolgenden Ausführungen stimmen überein
mit Gesetzen, Richtlinien und Veröffentlichungen wie:
—
EU‐Richtlinie Maschinen
—
EU‐Richtlinie Produkthaftung
—
Gesetz über Technische Arbeitsmittel
—
Gesetz über Gerätesicherheit
—
Gesetz über Produkthaftung
Die Betriebsanleitung ist für den Bediener sowie für
das Personal zur Wartung, Pflege und In
standsetzung der Schleifmaschine bestimmt und soll
zusammen mit der gesamten Technischen Doku
mentation dabei helfen,
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—
Gefahren abzuwenden
—
die bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten
der Schleifmaschine zu nutzen
—
Ausfallzeiten und Reparaturkosten zu
vermeiden
—
die Funktion der Schleifmaschine zu erhalten
—
die Lebensdauer der Schleifmaschine zu erhöhen
Hersteller und Betreiber der Schleifmaschine müssen
die Inhalte und Bestimmungen der EU‐Richtlinien
beachten. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist
grundsätzlich vom sicherheitskonformen Zusammen
wirken aller Beteiligten, also des Herstellers der
Schleifmaschine, des Betreibers und des Be
dienungspersonals abhängig.
Alle Gesetze und Richtlinien (z. B. die geltende Richt
linie zur Abfallbeseitigung), Unfallverhütungsvor
schriften und die allgemein anerkannten sicherheits
technischen Regeln müssen bei Arbeiten an und mit
der Schleifmaschine eingehalten werden!
2.2 Sicherheitshinweise
Die Schleifmaschine wurde nach neuestem Stand der
Technik und nach anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut. Damit wird größtmögliche Arbeitssi
cherheit gewährt. Dennoch können von der Schleifma
schine Gefahren für Gesundheit und Leben von Per
sonen oder Schäden an Sachwerten ausgehen.
An der Schleifmaschine dürfen nur Personen
arbeiten, die hiermit beauftragt und entspre
chend qualifiziert sind!
Wenn an der Schleifmaschine Schäden oder
Mängel festgestellt werden, durch die Personen
oder Sachen gefährdet werden können, muss
die Schleifmaschine sofort außer Betrieb
gesetzt und die weitere Benutzung bis zur völ
ligen Instandsetzung verhindert werden!
Das für die Schleifmaschine zuständige Bedien‐
personal muss sicherstellen, dass niemand
während des Betriebs in den Gefahrenbereich
der Schleifmaschine gelangen kann!
Der Sicherheitsabstand während des Betriebs
beträgt mindestens 10 m.
Verletzungsgefahr bei demontierten bzw.
funktionsuntüchtigen Sicherheitseinrichtungen!