Zeichenerklärung
Die folgenden Symbole und Signalworte werden in dieser Bedienungsanleitung,
auf dem Pasta Maker oder auf der Verpackung verwendet.
Konformitätserklärung (siehe Kapitel „Konformitätserklärung"): Mit
diesem Symbol gekennzeichnete Produkte erfüllen alle anzuwenden-
den Gemeinschaftsvorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums.
Das Siegel „Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein
Produkt den Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsge-
setzes (ProdSG) entspricht. Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei bestim-
mungsgemässer Verwendung und bei vorhersehbarer Fehlanwen-
dung des gekennzeichneten Produkts die Sicherheit und Gesundheit
des Nutzers nicht gefährdet sind. Es handelt sich hierbei um ein
freiwilliges Sicherheitszeichen, das der TÜV Rheinland ausgestellt hat.
Der Pasta Maker ist für den Lebensmittelkontakt geeignet.
Lesen Sie vor dem ersten Gebrauch des Pasta Makers die Bedie-
nungsanleitung sorgfältig durch und bewahren Sie sie zur späteren
Referenz auf.
Das Symbol gibt an, dass die Bauart des Produkts der Schutzklasse II
entspricht (doppelte Isolierung). Ein Sicherheitsanschluss an die
elektrische Erdung (Masse) ist nicht erforderlich.
Verwenden Sie den Pasta Maker nur in Innenräumen.
Standby-Taste
Durch Betätigen der Modus-Taste können Sie zwischen 3
verschiedenen Knetmodi wechseln.
Durch Betätigen der Start/Stopp-Taste starten Sie den ausgewählten
Knetmodus.
Taste zum Starten des Ausgabemodus.
Allgemeines
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